Zack, verjährt? Staatsanwaltschaft wusste schon 2019 Bescheid

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Kurz vor ihrer Amtsenthebung hatte Justizministerin Aurelia Frick den damaligen leitenden Staatsanwalt mit einer Überprüfung beauftragt. Er schloss die Akte nach drei Tagen. (Bild: GIAN EHRENZELLER)

Plot Twist im Fall Aurelia Frick

Dreieinhalb Jahre lang hat die Staatsanwaltschaft gegen die Ex-Regierungsrätin Aurelia Frick wegen Untreue ermittelt. Über 32.000 Franken soll sie aus der Staatskasse für eine neue Partei abgezweigt haben. Doch jetzt das Big Surprise: Die Anklage wird zurückgezogen, da die Taten verjährt sind.

Rechtsprechung aus Österreich

Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat 2022 entschieden, dass jede Tat einzeln betrachtet wird. Die Verjährungsfrist für Fricks vermeintliche Untreue beträgt somit nur ein Jahr. Da die letzte Zahlung im April 2019 erfolgte, kam die Anklage zu spät.

Kein Prozess für Frick

Frick und ihr damaliger Generalsekretär René Schierscher entgehen damit dem geplanten Prozess. Dennoch bleibt die Chance aus, die Vorwürfe zu widerlegen.

Debakel für die Staatsanwaltschaft

Das Ganze ist ein Fail für die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft. Bereits 2019 gab es Vorwürfe gegen Frick, die schnell ergebnislos abgehandelt wurden. Erst 2021 kam durch Medienberichte ans Licht, dass Frick eine Parteigründung plante. Die Ermittler haben wichtige Hinweise übersehen und stolperten nun über ihre eigenen Versäumnisse.

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