Wer kriegt Cash für versteckte Provisionen?

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(Bild: CHRISTIAN BEUTLER)

Retrozessions-Drama Reloaded

In einem spannenden Rechts-Battle hat der Liechtensteiner Staatsgerichtshof (StGH) eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) gekippt. Der OGH hatte ursprünglich geurteilt, dass einem Kläger neben den vorenthaltenen Retrozessionen auch fünf Prozent Zinsen zustehen, da die dreijährige Verjährungsfrist gemäß § 1480 ABGB hier nicht greift. Grund dafür war der europarechtliche Effektivitätsgrundsatz, der nationale Verjährungsbestimmungen in die Schranken weist, wenn sie Rechte unzulässig einschränken. Der Kläger wusste nichts von den Zuwendungen, da er erst auf Offenlegung klagen musste, was laut OGH sein Recht auf Entschädigung gefährden könnte.

Europarecht vs. Nationales Recht

Der StGH hielt dagegen und verwies auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der in einem früheren Versicherungsrechts-Fall entschieden hatte, dass eine dreijährige Verjährungsfrist für Zinsansprüche nicht unbedingt Europarecht bricht. Die nationale Entscheidung muss prüfen, ob die Verjährung das Rücktrittsrecht einschränkt. Der StGH kritisiert, dass der OGH nicht klar darlegte, warum der Bankkunde ohne Zinsen seine Ansprüche nicht geltend machen könnte.

OGH unter Druck

Nach dem StGH-Urteil hat der OGH mehrere Optionen, sagt Martin Hermann von Schwärzler Rechtsanwälte. Er könnte die Entscheidung mit besserer Begründung wiederholen, revidieren, aufheben oder den EFTA-Gerichtshof zur Klärung bemühen.

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