Was geht mit dem Recht auf geklonte Stimmen?

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Am ersten KI-Frühstück informierte Marie-Louise Gächter über Rechtsfragen.  (Bild: Nils Vollmar)

KI-Radio und Datenschutz: Was geht ab?

Seit Mai ist ein KI-Radiosender aus Vaduz am Start, mit Stimmen, die „täuschend echt klingen“. Laut Dr. Marie-Louise Gächter-Alge fehlt oft der Hinweis, dass da überhaupt KI spricht, obwohl „gemäss Art. 50 Abs. 2 der KI-Verordnung Nutzer:innen erkennen können müssen, wenn sie mit einem KI-System interagieren“.

Wenn echte Stimmen als KI-Trainingsmaterial genutzt werden, braucht’s „ausdrückliche Einwilligung“. Arbeitsvertrag als Shortcut funktioniert nur, wenn Voice-Use explizit geregelt ist. „Eine bloss implizite Nutzung oder eine ‘stillschweigende Zustimmung’ ist rechtlich unzureichend.“ Wer keine Lust mehr hat, kann die Zustimmung widerrufen.

Transparenz und Rechte: Must-Haves

„Transparenz gegenüber dem Publikum“ ist laut EU-Verordnung Pflicht. Für Unternehmen gilt: Sie dürfen die Stimme „nur in dem vereinbarten Umfang verwenden“. Bei KI-Deepfakes besteht „Gefahr: Menschen glauben, etwas sei ‘echt gesagt’ worden – obwohl es nie gesagt wurde“.

Real Talk: Protect your Voice

Voice als Identität = massive Verantwortung. „Die Stimme ist ein Teil unserer Identität – so einzigartig wie ein Fingerabdruck.“ Wer safe bleiben will, sollte eigene Aufnahmen schützen und Verträge klar regeln.

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