Vom Tiefschlaf direkt in den Albtraum: Gericht gibt Stiefvater Haftstrafe

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(Bild: Das Kriminalgericht bestätigte das Urteil vom ersten Rechtsgang und verhängte erneut eine Haftstrafe in der Höhe von zwei Jahren und neun Monaten.)

DNA-Drama im Courtroom

Im Fokus der aktuellen Verhandlung steht eine DNA-Spur an der Unterhose der damaligen 14-jährigen Stieftochter, eindeutig dem Angeklagten zugeordnet. Dieser verweist auf Laundry-Mix im gemeinsamen Haushalt. Die Expertin hält einen solchen Transfer für möglich, aber eher unlikely. Der Senat bleibt trotzdem überzeugt, dass der Mann seine Stieftochter in Krakau im Tiefschlaf sexuell missbraucht hat.

Night in Krakau und zweiter Übergriff

Die erste Tat soll in einer Novembernacht passiert sein, nach Pass-Termin, Shopping und Hotelchill in Krakau. Nach Paketübergabe vor dem Hotel legt sich der Mann zu ihr, sie berichtet von plötzlichem Aufwachen durch Berührungen an Brüsten, Po und Genitalbereich. Rund drei Monate später folgt laut Aussage der zweite Übergriff auf einer Ausziehcouch in Polen: «Ich hatte unglaubliche Schmerzen im Genitalbe-reich, bemerkte Blut und ein starkes Brennen».

Audio-File, Widersprüche und Urteil

Die Stieftochter filmt eine 18-minütige Konfrontation, in der der Angeklagte mehrfach sagt, dass er dies nie mehr tun wolle und dass es ihm leid tue. Der Senatsvorsitzende: «Nur um jemand zu beruhigen, gibt man solch schwerwiegende Vorwürfe nicht so leichtfertig und reumütig zu». Trotz Verteidiger-Claim «Im Zweifel für den Angeklagten» bleibt das Gericht beim Urteil: zwei Jahre und neun Monate Haft, noch nicht rechtskräftig.

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