Volksinitiative «Ja zu Bargeld» passt nicht zur Verfassung

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(Bild: Jürgen Schädler und Herbert Elkuch (v.l.) reichten im Februar die Volksinitiative ein.)

Vorprüfung abgeschlossen

Die Regierung hat am Dienstag, 1. September 2026, Bericht und Antrag zur Volksinitiative «Ja zu Bargeld» verabschiedet. Der Cash-Plan verlangt, dass Bargeld gesetzlich zwingend akzeptiert werden muss.

Rechtlicher Reality-Check

Laut Regierung ist die Initiative weder mit Verfassung noch mit bestehenden Staatsverträgen kompatibel. Ein unabhängiges Expertengutachten kam wegen der juristischen Komplexität ins Game.

Die Pflicht zur Bargeldannahme kollidiere mit der Handels- und Gewerbefreiheit: Unternehmen dürfen Zahlungsmodalitäten grundsätzlich selbst festlegen. Zudem verletze die Vorlage laut Regierung den Gleichheitssatz, weil unterschiedliche Geschäftsmodelle ohne Differenzierung gleich behandelt würden.

EWR und Währungsvertrag betroffen

Auch der Währungsvertrag mit der Schweiz sowie die Kapitalverkehrsfreiheit im EWR stehen laut Regierung quer zur Initiative. Künftige Konflikte mit dem EWR-Geldwäschereirecht seien ebenfalls möglich.

Bargeld bleibt relevant

Trotz Legal-Blockade betont die Regierung die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung von Bargeld. Die Rahmenbedingungen für Zugang, Nutzung und Akzeptanz sollen nun geprüft werden.

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