Volk hat seit wann die Power zu voten?

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Geht’s um direkte Wahl der Regierung

Okay, hier ist der Deal: Die DpL-Verfassungsinitiative will, dass wir als Volk direkt die Regierung wählen können. Yes, das geht runter an diesem Sonntag. Expertenmäßig könnte das den Landtag und das Fürstenhaus etwas schwächen, aber hey, die Rolle des Volkes im politischen Dancefloor von Liechtenstein wird fett gestärkt. Wir würden nicht nur den Landtag wählen, sondern auch bestimmen, wer auf den Regierungschair kommt. Ein neues Tool, um direkt den politischen Beat in Liechtenstein zu beeinflussen.

Eine kleine Geschichtsstunde

Aber wann hat das Volk eigentlich die Rechte bekommen, die wir heute haben? Wann konnten wir das erste Mal Abgeordnete wählen oder Initiativen starten? Let’s go down memory lane, Leute.

Die Anfänge

1862 war quasi der Startschuss für regelmäßige Wahlen. Mit der konstitutionellen Verfassung bekam Liechtenstein die erste echte Volksvertretung, den Landtag. Allerdings wurden nur 12 der 15 Abgeordneten vom Volk gewählt, die anderen drei hat der Fürst bestimmt. Und die Wahlen waren noch indirekt: In den Gemeinden wurden erst Wahlmänner gewählt, die dann die Abgeordneten bestimmten.

Von Wahlmännern zu direkten Wahlen

1918 war das Wahlmännersystem Geschichte und das geheime, direkte Wahlrecht kam auf den Plan. 1919 gab es dann auch das erste Mal eine Volksabstimmung über eine Sachfrage. Das war noch vor der Verfassung von 1921, die das Initiativ- und Referendumsrecht für das Stimmvolk einführte und alle Landtagsmitglieder vom Volk wählbar machte – die fürstlichen Abgeordneten wurden abgeschafft.

Das Steuergesetz

1923 wurde ein besonderes direktdemokratisches Recht eingeführt: Jede Erhöhung der Steuersätze um das Anderthalbfache musste dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Aber keine Sorge, das ist nie passiert. Erst 2010 wurde diese Regel im Zuge einer Steuerreform abgeschafft.

Erste Initiative und Referendum

Nachdem das direkte Wahlrecht eingeführt wurde, wurde auch gleich die erste Initiative gestartet und das erste Referendum durchgeführt. Aber natürlich nicht alles konnte abgestimmt werden. Eine Initiative um eine Bewilligung für eine „italienische Weinstube“ zu bekommen, wurde zum Beispiel vom Landtag abgelehnt – das war eine Verwaltungssache und nicht Sache des Gesetzgebers.

Abstimmung über internationale Angelegenheiten

Lange konnte das Volk nicht über den Beitritt zu internationalen Institutionen abstimmen. Liechtenstein ist zum Beispiel 1990 der UNO beigetreten, ohne das Volk zu fragen. Erst 1992 wurde das Staatsvertragsreferendum eingeführt. Gleich im selben Jahr stimmte das Volk zum ersten Mal über den Beitritt zu einer internationalen Institution ab: Es sprach sich mehrheitlich für den EWR-Beitritt aus.

Verfassungsänderung 2003

Die vom Fürstenhaus eingeleitete Verfassungsänderung 2003 stärkte die direkten Rechte des Volkes weiter. Unter anderem wurde die Möglichkeit geschaffen, mit einer Initiative ein Verfahren zur Abschaffung der Monarchie einzuleiten.

Hinweis:
Quelle für diesen Artikel war die Publikation «Direkte Demokratie in Liechtenstein», Wilfried Marxer, Liechtenstein Politische Schriften, Band 60.

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