Verspätete Anträge für Prämienverbilligung? Sorry, die zählen nicht mehr

2 Min Read
Anträge auf Prämienverbilligung können noch bis zum 31. Oktober eingereicht werden. (Bild: GAETAN BALLY)

Keine Ausreden mehr bei Prämienverbilligung

Guckt mal, Bros und Sis, die Regierung hat die Prämienverbilligungsverordnung angepasst. Ab 1. Juli 2024 müsst ihr die Anträge auf Prämienverbilligung spätestens bis 31. Oktober des betreffenden Antragsjahres einreichen. „Nach diesem Termin eingehende Anträge können als verspätet nicht mehr berücksichtigt werden.“ Also, keine Chance mehr für Late Birds, auch wenn sie ’nen guten Grund hatten.

Infos überall

Das Amt für Soziale Dienste und Krankenkassen geben ihr Bestes, um euch frühzeitig auf die Antragsstellung hinzuweisen. Ihr bekommt Infos von eurer Krankenkasse und es werden regelmäßig Medienmitteilungen verschickt.

Warum der Change?

Die Regierung sagt, dass viele von uns eine falsche Vorstellung davon haben, was als entschuldbarer Grund gilt. „Vergessen gilt jedoch nicht als entschuldbarer Grund,“ sagen sie. Also, Reminder setzen, Leute!

Changes bei der Auszahlung

Die zweite Anpassung betrifft die Auszahlung der Prämienverbilligung durch die Krankenkassen. Bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses, zum Beispiel durch Tod oder Wegzug, kann die Krankenkasse nicht mehr auszahlen. In solchen Fällen werden die Restzahlungen vom Amt für Soziale Dienste direkt an die Versicherten oder deren Erben ausgezahlt.

Wer ist berechtigt?

Alleinstehende Personen ab Jahrgang 2007 mit einem Einkommen bis 65’000 Franken pro Jahr und Paare mit einem Einkommen bis 77’000 Franken pro Jahr sind berechtigt. Für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen sind die Steuerveranlagung 2023 und der Zivilstand per 31. Dezember 2023 entscheidend. Stay informed, peeps!

Zum Originalartikel

Leave a comment