Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Ermittlungen
In der Schweiz sorgt das Thema Handyrazzia für Diskussionsstoff. Wer verdächtigt wird, könnte sein Smartphone oder Laptop unter die Lupe genommen sehen. Datenschützer sind besorgt, denn diese Devices geben tiefe Einblicke in das Leben einer Person. Der Staatsgerichtshof (StGH) betont: «Elektronische Datenträger ermöglichen nicht bloss ein punktuelles Bild über das Verhalten einer Person, sondern geben einen umfassenden Einblick in wesentliche Teile des bisherigen und aktuellen Lebens.»
StGH vs. Datenschutz
Der StGH sieht Handlungsbedarf: Eine differenzierte gesetzliche Grundlage für die Beschlagnahme und Auswertung von Daten fehlt. Anders als in Österreich, wo solche Regelungen als verfassungswidrig bewertet wurden, bleibt Liechtenstein bei der bisherigen Praxis. Doch der StGH fordert schnellere Anpassungen, da die bisherigen Regelungen noch verfassungskonform gehandhabt werden können.
Zukunft der Datensicherheit
Beschlagnahmungen sind nur bei Verdacht auf Straftaten mit Freiheitsstrafen über einem Jahr erlaubt. Zudem muss Vorsatz vorliegen und Berufsgeheimnisse bleiben gewahrt. Der StGH schließt: Bestehende Regelungen bieten jetzt eine strenge Verhältnismässigkeitsprüfung, um den Datenschutz zu sichern.