Urteil für brutalen und stalkenden Ex bleibt

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Knapp 50-Facebook-Posts sollten der Frau schaden. (Bild: Bild: iStock)

Drama auf Facebook

Ein Ösi hatte’s echt dicke mit seiner Ex und postete knapp 50 Mal über Drogenskandale und gefälschte Bankbelege, um sie fertig zu machen. Auch körperlich wurde sie mehrmals verletzt und ihre Familie bedroht. Im ersten Gerichtstermin im Januar gab’s noch keine Entscheidung, aber im März kam dann das Urteil: Zehn Monate auf Bewährung und 5000 Franken Schmerzensgeld.

Verteidiger im Rampenlicht

Der Verteidiger versuchte, seinen Mandanten sauber aussehen zu lassen und redete von einer stürmischen Beziehung mit gemeinsamen Drogenproblemen. Zeugen hätten nie Aggressivität gesehen und die Vorwürfe der Körperverletzung seien widersprüchlich. Die Exfrau sei auch nicht immer ehrlich gewesen, besonders was ihren Drogenkonsum angeht.

Staatsanwalt und Privatbeteiligtenvertreter

Die Gegenseite argumentierte, dass die Exfrau ein typisches Opfer häuslicher Gewalt sei und ihre Aussagen glaubwürdig sind. Der Staatsanwalt betonte, dass auch Drogenkonsumenten glaubwürdige Zeugen sein können und die Posts eindeutig vom Angeklagten stammen.

Endgültiges Urteil

Das Obergericht entschied, dass an der Schuld des Exmanns kein Zweifel besteht. Die Strafe bleibt bestehen und die Exfrau ist das Opfer, der Exmann der Täter. Cybermobbing sei ernst zu nehmen und könne verheerende Folgen haben.

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