Wasserpreise in Liechtenstein gehen durch die Decke
Die Chefs von den Bauverwaltungen der Städte, die vom Wasserversorgungs-Service des Liechtensteiner Unterlandes (WLU) versorgt werden, haben nach über einem Jahrzehnt die Preise für den Wasseranschluss aufgefrischt. Die neue Regelung legt fest, dass der Preis von 3.50 pro Kubikmeter auf 5 Franken pro Kubikmeter steigt, und das hat der Stadtrat von Mauren alle zusammen abgesegnet. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2025 in allen Städten des Unterlandes in Kraft. Alle Bauanträge, die bis zum 31. Dezember 2024 beim Land Liechtenstein eingehen, werden noch zum alten Preis behandelt.
Defizit der Wasserversorgung soll abgefangen werden
Der Stadtrat sieht die Preiserhöhung als „Schritt in die richtige Richtung“, um das jährliche Defizit optimal zu fangen. „Die Einnahmen aus den Anschlussgebühren sind bei weitem nicht genug, um die Kosten für die Wasserversorgung zu decken. Im Jahr 2022 betrug das Defizit 68%, was einem Betrag von über 1,5 Millionen Franken entspricht“, steht im Protokoll des Stadtrats.
Provisorische Bauten müssen auch zahlen
Jetzt müssen auch alle Gebäude, die nur zum Schutz vor dem Wetter dienen, eine Wasseranschlussgebühr zahlen. Auch Ersatzbauten werden neu besteuert: „Ersatzbauten, auch wenn nur ein Teil ersetzt wird, werden gleich behandelt wie Neubauten“, steht in der neuen Preisordnung. Bereits bezahlte Anschlussgebühren können bei der Fertigstellung der Ersatzbauten innerhalb von fünf Jahren nach dem Abriss der provisorischen Teile abgezogen werden. Neu ist auch, dass Wasseranschlussgebühren für provisorische oder temporäre Bauten zu zahlen sind, wenn sie nicht fünf Jahre nach ihrer Errichtung vollständig abgerissen sind. „Es passiert oft, dass ein Gebäude als provisorisch oder temporär errichtet wird, aber dann doch viele Jahre besteht“, steht in den Anmerkungen im aktuellen Protokoll des Stadtrats von Mauren. „Es entspricht nicht dem Prinzip der Gleichbehandlung, wenn für solche Gebäude keine Anschlussgebühr erhoben werden kann, da auch sie im Falle eines Brandes gelöscht werden müssen.“ Auch für Gebäude, für die bis jetzt keine Anschlussgebühr bezahlt wurde und die am 31.12.2029 noch stehen, werden die Gebühren gemäss Art. 3 erhoben.
Offene Bauten werden in Volumen eingerechnet
Die Berechnung der Wasseranschlussgebühren orientiert sich am Bauvolumen gemäss SIA-Normen. Und da in der neuen SIA-Norm das Volumen von offenen Bauten nicht mehr in die Berechnung eingezogen wird, wird in der Berechnung der Wasseranschlussgebühren neu auch das Volumen der offenen Bauten mitgerechnet. „Die Wasseranschlussgebühren werden jedoch hauptsächlich für den Brandschutz verrechnet und da offene Bauten meist dem Witterungsschutz von Waren und Fahrzeugen dienen, wurde das Volumen bei offenen Bauten, je nach Umfang und Nutzung weiterhin berücksichtigt bzw. verrechnet“, steht im Protokoll des Stadtrats.
Beitrag für Sprinkleranlagen wird ebenfalls erhöht
Auch bei der Installation von Sprinkleranlagen wird für das von der Anlage erfasste Gebäudevolumen ein einmaliger Beitrag pro benötigten Minutenliter für den Anschluss und die Bereitstellung des Löschwassers erhoben. Dieser Betrag wird ebenfalls ab dem 1. Januar 2025 von 15 auf 20 Franken erhöht. „Von dem für die Sprinkleranlage und für den zusätzlichen Feuerwehrbedarf (nach BVD) insgesamt notwendigen Wasserbedarf kann eine Wassermenge von 1200 Minutenliter in Abzug gebracht werden“, steht im Protokoll.
