Typ vergisst Bügeleisen an: Jetzt Stress vorm Gericht

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Nach dem Bügeln vergass der Mann

Angeklagter ignoriert Staatsanwalt und Gericht

Ein Mann hätte sich viel Stress ersparen können, wenn er auf die Kontaktversuche von Staatsanwaltschaft und Landgericht reagiert hätte. Der Staatsanwalt bot ihm eine aussergerichtliche Einigung an, aber der Angeklagte schwieg. So kam es zur Verhandlung wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst – ohne den Angeklagten. Der Mann hatte versehentlich ein Bügeleisen auf dem Boden liegen lassen, das Feuer fing. Die Feuerwehr konnte den Brand löschen, aber es gab Schäden in seiner und der darüberliegenden Wohnung.

Feuer, Rauch und Konsequenzen

Laut Anklageschrift war der Brand durch Fahrlässigkeit verursacht, da das Bügeleisen eingeschaltet war. Der Staatsanwalt erklärte, die Tatschuld sei nicht allzu schwer, da niemand verletzt wurde und der Sachschaden überschaubar blieb. Der Vermieter erwartet, dass die Versicherung den Schaden deckt. Der Richter folgte der Anklage und verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 15 Franken. Bei guter Führung muss er die Strafe nicht zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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