Schlepperei-Case mit Cross-Border-Jailtime
Ein 51-jähriger Kroate, mittlerweile in der Schweiz am Start, wurde in seiner Heimat verurteilt, weil er zehn pakistanische Staatsangehörige «illegal gegen Entgelt befördert» hat. Das Strafmass: zwei Jahre Freiheitsstrafe, davon sechs Monate unbedingt. Das Urteil ist seit Februar rechtskräftig.
Der Mann wurde in Liechtenstein festgenommen, sitzt dort seit zwei Monaten in Auslieferungshaft und hat damit bereits ein Drittel der Strafe erledigt. Die restlichen vier Monate soll er in Kroatien absitzen. Das Obergericht erklärte die Auslieferung als zulässig, rechnet aber «mit grosser Wahrscheinlichkeit» mit einer Beschwerde beim Obersten Gerichtshof. Bis zu dessen Entscheid bleibt er in Liechtenstein.
Haftbedingungen im Fokus
Der Verurteilte möchte die Reststrafe nicht in Kroatien absitzen – laut Verteidigung wegen «unzumutbaren» und «unmenschlichen» Haftbedingungen. Das CPT kritisiert, dass Häftlinge oft nur 3 m² Fläche hätten, «ohne dass ihnen ein nennenswerter Zugang ins Freie und ein Programm sinnvoller Aktivitäten geboten werde».
Der Senat folgt trotzdem der Staatsanwaltschaft: Auslieferung zulässig. Schlusswort des Vorsitzenden: «Es wird vielleicht unangenehm, aber Sie müssen sich auch an der eigenen Nase nehmen».
