Schlepperei-Case mit Cross-Border-Jailtime
Ein 51-jähriger Kroate, inzwischen in der Schweiz wohnhaft, wurde in seiner Heimat wegen Schlepperei verurteilt: Er hatte zehn pakistanische Staatsangehörige mit illegalem Status gegen Cash transportiert. Das Urteil: zwei Jahre Freiheitsstrafe, wovon sechs Monate effektiv. In Liechtenstein sitzt er seit zwei Monaten in Auslieferungshaft – ein Drittel der Strafe ist damit bereits abgearbeitet. Die restlichen vier Monate soll er in Kroatien absitzen. Das Obergericht erklärte die Auslieferung für zulässig, rechnet aber mit einer Beschwerde beim Obersten Gerichtshof.
Haftbedingungen unter Heavy Critique
Der Verurteilte will nicht zurück nach Kroatien. Die Verteidigung verweist auf «unzumutbare» und «unmenschliche» Haftbedingungen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und Berichte des CPT kritisieren «sehr unhaltbare Haftbedingungen», etwa sechs Inmates auf 18 m² und nur 3 m² pro Person ohne echten Freigang oder sinnvolle Aktivitäten. Das CPT fordert mindestens 4 m² und klare Steps gegen Überbelegung.
Court-Vibe: Tough but legit
Die Staatsanwaltschaft hält die Lage zwar für «unangenehm», aber nicht unzumutbar. Der Senat folgt: Auch Liechtenstein würde für solche Schlepperei «eine sechsmonatige Haft vorsehen». Das Schlusswort des Vorsitzenden: «Es wird vielleicht unangenehm, aber Sie müssen sich auch an der eigenen Nase nehmen.»
