Staat darf nicht einfach random alle überwachen

1 Min Read
(Bild: Automatisierte Fahrzeugfahndungen erfordern eine klare Zweckbindung

AFV-Systeme: Datenschutz vs. Crime-Fighter-Mode

Die Schweiz plant ein Polizeigesetz-Update, das automatisierte Fahrzeugfahndung (AFV) ready machen soll. Das System scannt Kennzeichen, checkt sie gegen Datenbanken und löst bei Matches Alarm aus. Die Regierung will damit «rechtzeitig» die Basis für den Einsatz schaffen, aktuell sind aber keine Anlagen am Start.

DSS on Fire: Kritik und Warnings

Die Datenschutzstelle (DSS) sieht bei der «anlasslosen Vorratsdatenspeicherung» massive Grundrechtseingriffe. Im Gesetzentwurf sollen alle gescannten Nummernschilder für max. 30 Tage gespeichert werden, Zugriff gibt’s nur bei echter Fahndung und mit Go vom Polizeichef. Die DSS fordert: speichern nur bei Treffer und nur an «erfolgsversprechenden Stellen», kein flächendeckender Einsatz. Für die Kontrolle braucht’s laut DSS «aussagekräftige Protokolle».

Strenge Checks gefordert

Die DSS betont: «In einem Rechtsstaat darf staatliche Überwachung und somit auch die automatisierte Fahrzeugfahndung jedoch nicht anlasslos erfolgen.» Sie warnt vor «vagen Formulierungen» und kritisiert fehlende «umfassende Verhältnismässigkeitsprüfung». Ihr Appell: Nachbessern, weil «nicht nur rechtstaatlich geboten, sondern in diesem besonderen Fall unerlässlich».

Zum Originalartikel

Leave a comment