Flüchtlingsstatus in der Schweiz und Liechtenstein
Schweiz und Liechtenstein vergeben selten den Flüchtlingsstatus, außer für Leute aus der Ukraine. Die meisten Asylsuchenden kriegen nur eine „vorläufige Aufnahme“, was kein Aufenthaltsstatus ist. Liechtenstein und die Schweiz sind die einzigen Länder in Europa, die das so machen.
Kritik und Forderungen
Der Liechtensteiner Verein für Menschenrechte (VMR) kritisiert diese Praxis und fordert einen positiven Schutzstatus, unterstützt vom UNHCR. Das zuständige Ministerium kennt die Forderung, plant aber keine Änderungen.
Schutzstatus S für Ukrainer
Aufgrund des Ukraine-Konflikts aktivierte Liechtenstein den Schutzstatus S, um schnell und unbürokratisch Schutz zu bieten und das Asylwesen nicht zu überlasten. Ukrainer:innen kriegen ein befristetes Aufenthaltsrecht, ohne Asylverfahren.
Restriktive Politik
Asylsuchende in Liechtenstein bekommen verschiedene befristete Ausweise (N, F, S), die keinen Grenzübertritt erlauben. Der VMR empfiehlt einen positiven Schutzstatus zur besseren Integration. Liechtenstein bleibt bei einer restriktiven Politik, im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention.
Gleiche Rechte gefordert
Geflüchtete brauchen Schutz und Perspektive, egal woher sie kommen und warum sie flüchten. Viele erfüllen die strengen Asylvoraussetzungen nicht und werden nur „vorläufig aufgenommen“, was oft Unsicherheit und Nachteile bedeutet. Ein einheitlicher humanitärer Schutzstatus und gleiche Rechte für alle sind notwendig.
Integration in Liechtenstein
Vorläufig aufgenommene Personen können in Liechtenstein bleiben, bis sich die Situation in ihrem Heimatland verbessert. Sechs Personen erhielten 2023 wegen guter Integration eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis.
