Sie war nicht nur das Opfer, sondern auch die Täterin

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Die Frau konnte nicht verstehen

Drama im Hundepark

Eine Hundebesitzerin aus Liechtenstein sieht sich im Mittelpunkt eines Gerichtsdramas. Nach einem Vorfall im Hundepark, der in einer handfesten Auseinandersetzung endete, fand sie sich auf der Anklagebank wieder. Während die Mutter eines 8-Jährigen und deren Ehemann freigesprochen wurden, lehnt die Hundebesitzerin eine außergerichtliche Einigung ab, da sie sich zu Unrecht beschuldigt fühlt. Sie beteuert, nur aus Notwehr gehandelt zu haben, nachdem sie von der Mutter beleidigt und geschlagen wurde. Die Mutter behauptet hingegen, von der Hundebesitzerin attackiert worden zu sein, was ihren Sohn traumatisierte.

Gerichtsurteil und Berufung

Der Landrichter spricht die Hundebesitzerin schuldig, das Kind verletzt zu haben, und verhängt eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 15 Franken, sowie 2000 Franken Genugtuung an das Kind. Nach Berufung wird die Genugtuung auf 200 Franken reduziert. Das Obergericht bestätigt den Schuldspruch und weist darauf hin, dass die Hundebesitzerin sich selbst in diese Lage brachte. „Sie sind nicht nur Opfer, sondern auch Täterin“, lautet das harte Urteil. Die Entscheidung ist endgültig.

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