Schulkosten im Ausland werden übernommen

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(Bild: Die im Postulat thematisierte Problematik betrifft Einzelfälle von Kindern und Jugendlichen

Postulat im Check

Ein Postulat vom November 2024 verlangte eine Prüfung, wie das Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche mit medizinisch indizierten besonderen Bedürfnissen verbessert werden kann. Auf dem Prüfstand standen auch mögliche Gesetzes-Updates und Kostenfolgen.

System mit Lücken

Kinder mit ausgeprägtem Förderbedarf oder Behinderung erhalten bereits heute kostenlose Sonderschulung – bei Bedarf auch an anerkannten Schulen im Ausland. Kein Handlungsbedarf besteht daher bei diesen Fällen.

Komplexe Einzelfälle

Die Problematik betrifft Kids mit gesundheitlichen oder medizinischen Einschränkungen, deren schulische Leistungen sonst dem Altersniveau entsprechen. In solchen komplexen Konstellationen stossen bestehende Fördermassnahmen teilweise an Limits; eine komplett passende Beschulung ist nicht immer gesichert.

Kein Blankocheck

Eine punktuelle Anpassung der SchulFMV mit präziseren Regeln wäre grundsätzlich möglich. Eine pauschale Kostenübernahme für von Eltern gewählte Auslandsschulen ausserhalb des anerkannten Sonderschulwesens wäre dagegen ein Systemwechsel und wird nicht als nötig beurteilt.

Fazit der Regierung

Das Bildungssystem funktioniere insgesamt gut. Anpassungen sollen nur sorgfältig, differenziert und unter klaren Voraussetzungen erfolgen.

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