Regierung sieht keinen Need für externe Verfahren

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(Bild: Die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten ist aktuell auch Thema in der Schweiz.)

Bern im Stress-Mode

Die Schweizer Bundesbehörden sind bei Asylgesuchen am Limit. Der Bundesrat checkt jetzt Outsourcing in Drittstaaten – ein Gutachten sagt: rechtlich möglich, aber nur mit Gesetzes-Tuning. Wer Schutz will, könnte künftig in einem fernen Land auf den Entscheid warten, bei Ablehnung direkt von dort retour. Gleichzeitig warnt die Schweizerische Flüchtlingshilfe vor einem grossen Risiko für Grundrechtsverletzungen und der Gefahr, «dass Menschen zu Unrecht in unsichere Länder zurückgeschickt werden».

Vaduz im Chill-Modus

In Liechtenstein läuft das Asylsystem laut Ministerium «völlig normal». Meist greift das Dublin-Abkommen. Eine Auslagerung wird klar abgelehnt: «Das ist sowohl rechtlich komplex wie auch organisatorisch aufwendig. Für Liechtenstein steht die Anzahl an Fällen, für welche eine Auslagerung überhaupt in Frage käme, in keinem Verhältnis zu den Kosten und dem administrativen Aufwand.»

Europa im Experimentierfeld

Italien hat ein Deal mit Albanien am Start, gestoppt von der Justiz, aber für Rückführungen angepasst. Der EuGH schaut genau hin. Der UNHCR blockt die ganze Externalisierung und warnt, diese könne «einen Dominoeffekt auslösen und zu einer schrittweisen Aushöhlung des internationalen Flüchtlingsschutzes führen.»

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