Regierung Liechtenstein slayt mit E-GovV-Update
Yo, die Crew von der liechtensteinischen Regierung hat am 21. November in ihrer Session die Verordnung zur Abänderung der E-Government-Verordnung (E-GovV) durchgewunken. Das Ding wurde in einer Medienmitteilung von der Regierung gedroppt. Die Anpassung ist der Move einer kleinen Änderung des E-Government-Gesetzes (E-GovG), die der Landtag am 7. September 2023 beschlossen hat.
Changes im E-GovG sind kein Cringe
Die Modifikation des E-GovG betrifft vor allem die Zuständigkeiten bei der Nutzung der elektronischen Identifikation (eID) zur eindeutigen Identifikation von Personen in Datenanwendungen von privaten Datenbossen. Die Verordnungskompetenz der Regierung wurde ganz konkret festgelegt. Laut dem neuen Artikel 12a E-GovG kann die eID für die eindeutige Identifikation genutzt werden, wenn der private Datenboss die Erlaubnis vom Amt für Informatik bekommen hat und der Inhaber der eID dieser Nutzung zugestimmt hat.
Neue E-GovV-Version droppt am 1. Dezember 2023
Die Anpassung der E-GovV wird am ersten Dezember 2023 live gehen, parallel zur Gesetzesänderung. Ab diesem Zeitpunkt können Anträge für die Nutzung der eID in Datenanwendungen von privaten Datenbossen über das Online-Formular (http://www.eid.li/prp) an das Amt für Informatik geschickt werden. Ein Must-have für die Genehmigung ist, dass der private Datenboss entweder ein in Liechtenstein ansässiges Unternehmen ist oder gemäß Artikel 12 Absatz 3 des Gesetzes über Token und VT-Dienstleister in Liechtenstein registriert ist. (pd/eingesandt)
