Neues Medienförderungsgesetz im Anmarsch
Der Landtag hat am 5. Dezember 2024 das Medienförderungsgesetz aufgemotzt und das Innen-, Wirtschafts- und Umweltministerium hat gleich die passende Verordnung klargezogen. Ab dem 1. März 2025 geht’s los mit den neuen Regeln.
Anschubfinanzierung für Medien-Newbies
Ein Highlight der Verordnung ist das neue Tool zur Anschubfinanzierung. Dieses Goodie soll jungen Medien-Startups helfen, die Kriterien für Medienförderungsbeiträge zu rocken. Dabei wird genau geregelt, wie man sich dafür bewirbt und was man mitbringen muss.
Mehr Power für Medienmitarbeitende
In Sachen Qualität wird der Begriff „Medienmitarbeitende“ aufgebrezelt. Jetzt zählen nicht nur die Journalos in der Redaktion, sondern auch Lektoren und Grafiker als Medienmitarbeiter. Aber Achtung: Wer von der Medienförderung profitieren will, braucht mindestens zwei festangestellte oder freie Mitarbeiter, die mindestens 50 Prozent ihrer Zeit am Start sind.
Der Antrag für die Anschubfinanzierung ist ab dem 1. März 2025 auf dem Portal der Liechtensteinischen Landesverwaltung unter www.llv.li zu finden.
