Regierung gibt Fachpersonal grünes Licht für Beratung über einen Schwangerschaftsabbruch

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(Bild: Es handle sich nicht um ein «Informationsverbot»

Rechtslage-Update

Die Initiative fordert Abbrüche bis zum dritten Monat, Kassenfinanzierung und das Ende des angeblichen Informationsverbots. Die Regierung stellt klar: «In Liechtenstein besteht kein generelles Informations- oder Beratungsverbot für Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen oder anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen.» Artikel 98a StGB sei ein Werbeverbot; individuelle Beratung und Adressweitergabe blieben legal. «Eine Beitragstäterschaft nach § 12 StGB liegt nämlich nur dann vor, wenn durch die erfolgte Beratung ein Schwangerschaftsabbruch ermöglicht, erleichtert oder sonst wie gefördert wird.»

Greyzone-Debatte

Das Komitee sieht trotzdem Unsicherheit: «Aktuell herrscht eine grosse Verunsicherung über das Informationsverbot, was dazu führt, dass medizinisches Fachpersonal in Liechtenstein lieber von einer Beratung absieht, als sich in strafrechtlichen Grauzonen zu bewegen.» Das Ärztegesetz verhindere unpassende Werbung bereits. «Dafür braucht es keine Sonderbestimmung für Schwangerschaftsabbrüche».

Veto-Position

Erbprinz Alois ortet ebenfalls Verbesserungsbedarf: «Es ist wichtig, dass Frauen ihre Entscheidung informiert und selbstbestimmt treffen können. Eine Aufhebung des Informationsverbots könnte ich mir deshalb vorstellen.» Zudem: «Möglicherweise kann auch die Straffreiheit der Frauen im Gesetzestext noch besser zum Ausdruck gebracht werden.»

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