Pflichtgespräch: Täter sollen den Move machen

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(Bild: 2024 wurden gemäss Landespolizei 51 Fälle häuslicher Gewalt angezeigt.)

Update Polizeigesetz: Pflichtberatung incoming

Die Schweizer Regierung plant ein Polizeigesetz-Upgrade: Wer ein Betretungsverbot kassiert, soll jetzt fix zur Gewaltberatung müssen – direkt bei der Bewährungshilfe. Die feiert die Idee, meint aber auch: «Das oberste Ziel ist die Vermeidung weiterer Gewalthandlungen.» Trotzdem gibt’s Vibes, dass das Ganze noch mehr Impact braucht.

Regelwerk und Kritik

Sechs Stunden Pflichtberatung sind Pflicht, die erste Session spätestens 14 Tage nach dem Bann. Aber: Die Bewährungshilfe will, dass nicht sie, sondern die Betroffenen selbst den Move machen. «Um die Erfolgsaussichten nicht bereits vor Beginn der eigentlichen Beratung zu schmälern, ist es nicht zielführend, dass die Einrichtung zur Kontaktaufnahme verpflichtet und aus Sicht des Gefährders sogleich mit staatlichem Zwang in Verbindung gebracht wird», heißt es. Ihr Vorschlag: Innerhalb von fünf Tagen selbst melden oder die Polizei kommt.

Mehr Schutz, längere Beratung

Das Gesetz soll auch schneller greifen – schon ab dem ersten Polizeieinsatz, nicht erst nach dem Urteil. Frauenorganisationen fordern, die Beratung schon nach der ersten Anzeige zu starten und länger zu machen, weil «sechs Stunden deutlich zu kurz» wären.

Takeaway:

Fokus liegt auf mehr Prävention, weniger Symbolpolitik.

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