Pfarrer Jaeger legt Revision ein

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(Bild: Thomas Jäger wurde im März 2025 vom Amtsgericht Montabaur schuldig gesprochen

Urteil-Update

Ein Berufungsgericht in Koblenz hat am 15. Dezember das Urteil gegen den ehemaligen Ruggeller Pfarrer Thomas Jäger bestätigt. Er wurde wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt. Das Straflevel: acht Monate Freiheitsstrafe, auf Bewährung, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Das Ganze ist aber noch nicht final rechtskräftig.

Next Level: Revision

Thomas Jäger hat laut Landgericht Koblenz fristgerecht Revision eingelegt. Damit geht der Case hoch ans Oberlandesgericht Koblenz. Dieses checkt das Berufungsurteil nur auf mögliche Rechts- und Verfahrensfehler, die Schuldfrage bleibt dabei unangetastet.

Long Run Verfahren

Bis das Oberlandesgericht wirklich dran ist, wird es dauern. Zuerst läuft die Frist zur Absetzung der Urteilsgründe, danach die Frist zur Begründung der Revision. Das Landgericht Koblenz erklärt dazu: «Nach Eingang der Revisionsschrift und dem Ablauf einer daran anschliessenden Frist für eine Gegenerklärung erfolgt die Weiterleitung der Akten an das Revisionsgericht gemäss den rechtlichen Vorgaben über die Generalstaatsanwaltschaft». Der gesamte Prozess wird «unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen einige Zeit in Anspruch nehmen».

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