Peil mal, wann der Taxman in der Lehre abkassiert!

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Hey, da draußen, Steuererklärungen sind nicht gerade der Burner, oder? Aber wisst ihr was cool ist? Die Abzüge! Viele von uns jungen Leuten checken gar nicht, dass man schon in jungen Jahren von den Abzügen profitieren kann. Besonders, wenn man noch in der Ausbildung ist. Unser Steuerguru Urs Schnider hat da ein paar Tipps auf Lager. Er klärt uns auf, wann man als Student überhaupt Steuern zahlen muss.


Steuerpflicht für Studis

Urs Schnider sagt, dass man grundsätzlich, sobald man volljährig oder erwerbstätig ist, auch eine Steuererklärung ausfüllen muss. Wenn man studiert und nebenher nicht arbeitet, dann zahlt man auch keine Steuern. Der Tarif fängt nämlich erst bei einem jährlichen Einkommen von 15 000 Franken an. Also kein Stress, wenn man einen Nebenjob oder Ferienjob hat, man kommt in der Regel nicht über 15 000 Franken.


Studieren = Kosten

Aber klar, wenn man studiert, dann sind die Kosten ein Thema. Wer übernimmt die? Meistens sind es die Eltern und die können dann steuerliche Abzüge geltend machen. Kosten wie Studiengebühren, Fahr- und Mietkosten, Verpflegung oder zusätzliche Ausgaben für Lehrmittel kann man steuerlich absetzen.


Abzugsfähige Kosten

Es gibt jeweils einen Höchstbetrag, bis zu dem Kosten abzugsfähig sind. Die 7000 Franken für die Unterkunft pro Jahr sind eher knapp, gerade wenn man in der Stadt Zürich wohnt. Aber hey, irgendwo muss man eine Grenze ziehen. Die Verpflegung mit 2000 Franken pro Jahr ist ebenfalls knapp bemessen. Hierbei werden auch nur die Mehrkosten für die auswärtige Verpflegung zugelassen.


Kinderabzug

Bei den Ausbildungskosten, die man geltend machen kann, haben die Eltern zusätzlich einen Kinderabzug. Aber Achtung: Das Kind darf nicht älter als 28 Jahre sein und muss noch in der Ausbildung sein. Hierbei wird auch das Einkommen des Kindes berücksichtigt.


Steuerpflicht bei Nebenjob

Angenommen, man ist 20 Jahre alt, studiert unter der Woche in Zürich und arbeitet in Liechtenstein. Wo muss man die Steuern zahlen? Urs Schnider sagt, ob man in Liechtenstein oder im Ausland arbeitet, macht bei der Steuerpflicht keinen Unterschied. Aber wenn man nach Liechtenstein zurückkehrt, dann muss man den Lohn auch in Liechtenstein versteuern.


Steuerabzug bei Stipendien

Was passiert, wenn die Eltern Stipendien für das Kind erhalten? Da gibt es einen Haken: Wenn die Eltern Stipendien erhalten, können sie diese nicht von den Steuern absetzen. Aber hey, das ist fair für diejenigen, die keine Stipendien bekommen und selbst bezahlen müssen. Die können dann auch mehr steuerlich absetzen.


Tipps und Tricks

Urs Schnider hat auch ein paar Tipps und Tricks für Studierende im Umgang mit Steuern: Neben den Ausbildungskosten können nämlich auch Krankheits- und Zahnarztkosten des Kindes geltend gemacht werden. Das Liechtensteiner Steuerrecht hat nicht viele Abzugsmöglichkeiten, also sollte man wenigstens von den möglichen Abzügen profitieren.


Und was ist mit Lehrlingen?

Wenn ein Kind noch nicht volljährig, jedoch erwerbstätig ist, ist es grundsätzlich für das Einkommen steuerpflichtig. Sobald man also einen Lohn erhält, gilt die Steuerpflicht. Wie bereits gesagt, kommt dies erst ab einem jährlichen Lohn von 15 000 Franken zum Tragen. Bei Lehrlingen sind Ausbildungskosten aber weniger ein Thema, denn normalerweise geht ein Kind nicht nach Zürich, um eine Lehre zu absolvieren, sondern sucht sich etwas in der Region und wohnt noch zu Hause.


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