Obergericht sagt Ja zur Meinung beim Sozialhilfegesetz

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Für das Obergericht ist klar: Wer Sozialhilfe bezieht

Achtung, Law Drama!

Ein Jahr lang hat das Sozialamt in Liechtenstein einem Österreicher die Miete gezahlt, obwohl der Dude gar nicht im Land war. Stattdessen hat er’s sich in der Schweiz bei seiner neuen Flamme gemütlich gemacht. Dafür gab’s im November sechs Monate Knast auf Bewährung für schweren Betrug und Geldwäsche. Jetzt hat das Obergericht das Urteil bestätigt: Keine Sozialhilfe für Ausländer ohne Wohnsitz in Liechtenstein.

Rechtsanwalt-Check

Der Typ hatte eine Aufenthaltsbewilligung, war aber pleite und getrennt von seiner Frau. Sein Anwalt meinte, es gäbe keine gesetzliche Grundlage, die Sozialhilfe an den Wohnsitz knüpft. Das Sozialamt hat ihm trotzdem Kohle überwiesen, ohne zu checken, dass er gar nicht dort wohnte.

Gesunder Menschenverstand-Alarm

Das Obergericht machte klar: Sozialhilfe für Ausländer im Ausland ist ein No-Go. Das alte Gesetz sagte das klar, aber bei der Revision ging’s wohl verloren. Trotzdem braucht’s für Sozialhilfe einen Wohnsitz oder Aufenthalt in Liechtenstein. Der Angeklagte war aber nur „punktuell“ im Land. Überraschung beim Gericht: Das Amt zahlte monatelang weiter, obwohl schon klar war, dass der Typ nicht mehr da war.

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