Einbrecher auf der Pechsträhne
Also checkt das: Ein 29-jähriger Algerier, der seit 15 Jahren illegal durch Europa cruist und sich mit Diebstählen und Einbrüchen über Wasser hält, hat echt kein Glück. Nachdem der Dude aus dem Knast in Feldkirch entlassen wurde, schnappte ihn die Polizei in Vaduz wieder – er hatte ein Haus eingebrochen und eine Uhr geklaut. Der Kerl wurde zu 21 Monaten Jail-Time verurteilt, 14 davon bedingt.
Er behauptet, er hätte nur einen Schlafplatz gesucht und dachte, das Haus wäre leer. Ging ans Obergericht, die das Urteil aufhoben und es zurück zum Kriminalgericht kickten. Hätten die Unschuldsvermutung verletzt, weil er auch in der Schweiz Einbrüche begangen haben soll. Aber da ist noch nichts offiziell entschieden.
Verteidiger vs. Staatsanwaltschaft
Sein Anwalt machte Theater, weil keine rechtmässige Verurteilung in der Schweiz vorliegt. Der Angeklagte hätte nicht gewerbsmässig gehandelt und war weder raffiniert noch arglistig. Die gestohlene Uhr, die nur 50 Franken wert ist, ist wieder beim Besitzer. „Die Strafe ist viel zu hoch, und der starke Alkoholeinfluss von 1,68 Promille wurde nicht berücksichtigt.“
Die Staatsanwältin war anderer Meinung: Der Entscheid des Kriminalgerichts sei nachvollziehbar und ausführlich begründet. Die Taten in der Schweiz seien nur bei der Beurteilung der Gewerbsmässigkeit verwendet worden – kein Verstoss gegen die Unschuldsvermutung. „Ausserdem ist kein reumütiges Geständnis erkennbar und trotz der Alkoholisierung ist kein Strafausschliessungsgrund gegeben.“
Obergericht entscheidet
Das Obergericht entschied: Keine Berufung, das erstinstanzliche Urteil bleibt bestehen. 18 Monate Freiheitsstrafe für den Angeklagten. „Im zweiten Rechtsgang hat das Kriminalgericht seine Entscheidung geschickter formuliert“, so der Vorsitzende. Die Tatbeteiligung des Angeklagten ist durch seine DNA und andere forensische Spuren nachgewiesen. Trotz der zwei Vorstrafen des 29-Jährigen seien die verhängten 18 Monate daher „passend“. Der Angeklagte kann noch Revision beim Obersten Gerichtshof einlegen.
