CCTV-Drama in Mauren
225 Kameras in Liechtenstein – von Ruggell bis Balzers – capturen den Alltag in Tiefgaragen, öffentlichen Plätzen und Schulhöfen. Sicherheit und Abschreckung sind die Hauptgründe, aber das Datenschutzgesetz macht oft einen Strich durch die Rechnung.
Urteil gegen Mauren
Im Mai entschied der Verwaltungsgerichtshof gegen Mauren, weil einige Kameras bei der Freizeitanlage Weiherring nicht DSGVO-konform sind. Seit 2008 überwachen fünf Kameras das Areal, um Vandalismus zu verhindern. Bei einer Begehung 2019 stellte die Datenschutzstelle fest, dass die Überwachung die DSGVO verletzt. Mauren sollte die Aufnahmezeiten auf die Dämmerung und Dunkelheit beschränken und die Speicherdauer auf 72 Stunden reduzieren.
Beschwerde abgelehnt
Maurens Vorsteher Peter Frick argumentierte, dass Videoüberwachung für Ruhe und Ordnung sorgt und präventiv wirkt. 37% der Schäden passieren tagsüber, und ohne Überwachung könnten diese nicht aufgeklärt werden. Die Datenschutzstelle blieb jedoch hart und betonte, dass unüberwachte Freizeit ein hohes Gut sei. Das Urteil ist endgültig, und Mauren muss die Überwachung tagsüber einstellen.
Tiefgarage, Vandalismus und Co.
In Tiefgaragen gibt’s ein berechtigtes Interesse an Kameras wegen der unsicheren Umgebung. Bei Vandalismus in öffentlichen Anlagen wie Spielplätzen gilt das gleiche, aber es ist ein schwerer Eingriff in die Grundrechte. Bei Großveranstaltungen dürfen Kameras wegen Sicherheitsbedenken genutzt werden.