Lab-Deals pushen Kosten
Das ist der Shizzle, der nicht nur unsere Krankenkassenprämien aufpumpt, sondern auch für Gesundheitsdienstleister rechtliche Konsequenzen haben kann: Labor-Kickbacks. Private Labore zahlen Docs für mehr Jobs, z.B. Bluttests. Das Schweizer Magazin „Saldo“ hat das Ganze im Dezember aufgedeckt.
Labore wollen sich freikaufen
Laut „Saldo“ wollten sechs Private Labore, u.a. das Labor Risch, einen Pauschalbetrag zahlen, um Strafverfahren und Rückzahlungsforderungen der Krankenkassen zu vermeiden. Sie schlugen den Mitgliedern des Schweizer Krankenkassenverbands vor, 14 Millionen Franken an die Kassen zu zahlen. So steht’s in den Unterlagen, die „Saldo“ hat.
Liechtensteins Krankenkassenverband reagiert
Im Januar hat der Liechtensteinische Krankenkassenverband (LKV) auf den Artikel reagiert. Sie sagten, dass nicht alles im „Saldo“-Artikel stimmt und das Labor Risch um Klarheit kämpft. Aber gleichzeitig riet der Verband der Regierung, eine generelle Check-Up mit allen medizinischen Leistungserbringern zum Thema Labor-Vergütungen durchzuführen. Das zuständige Ministerium sagte, es prüfe, ob Handlungsbedarf besteht. Nach zwei Monaten teilt das Ministerium mit, dass eine weiterführende Überprüfung „nicht als zielführend“ betrachtet wird.
Keine Unregelmässigkeiten bekannt
Das Ministerium sagt, es tauscht sich regelmässig mit dem Krankenkassenverband zu diesem Thema aus und kennt keine Unregelmässigkeiten. Und der LKV hat bereits „umfangreiche Abklärungen bei Leistungserbringern getätigt, die einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung geleistet haben“.
Kein Check-Up durch Krankenkassenverband
Der Verband hat im ersten Halbjahr 2021 Überprüfungen zu Labor-Vergütungen durchgeführt. Aber eine generelle Überprüfung der Situation konnte der Verband nicht durchführen, weil rechtlich gesehen das eine Aufgabe der Regierung ist – nicht des LKV. Deshalb hat der Verband Ende 2021 seine Ergebnisse der Regierung übergeben und ihr empfohlen, die Überprüfung fortzusetzen. Aber im Herbst 2022 hat die Regierung den Krankenkassenverband informiert, dass es keine weiteren Schritte geben wird.
Krankenkassenverband reagiert auf Regierungsentscheid
Der LKV ist nicht happy, dass die Regierung schon zum zweiten Mal ihre Empfehlung, eine „Kickback-Überprüfung“ durchzuführen, ignoriert. LKV-Co-Geschäftsführerin Sara Risch sagt: „Wir haben uns vor allem mit dem Labor Dr. Risch ausgetauscht. Sie haben uns erneut bestätigt, keinerlei Vergünstigungen gewährt oder erhalten zu haben.“ Entsprechend sieht die Regierung aktuell keinen Bedarf für weitere Abklärungen.
Liechtenstein vs. Schweiz
Generell ist die Situation in Liechtenstein nicht mit der Schweiz vergleichbar. In der Schweiz herrscht ein viel grösserer Wettbewerbsmarkt. „Dieser ist in Liechtenstein nicht vorhanden, so dass ein Labor nicht dazu getrieben ist, ihren Zuweisern solche ‚Vergünstigungen‘ anzubieten“, sagt Risch. Daher hat das Thema in Liechtenstein nicht dieselbe Relevanz wie in der Schweiz.
Was wäre eine generelle Überprüfung?
Was genau meint der LKV mit einer allgemeinen Überprüfung? Das Ministerium sagt, dass eine „weiterführende Abklärung im Sinne des Einholens von Selbstdeklarationen“ nicht zielführend sei. LKV-Co-Geschäftsführerin Risch ergänzt, dass Selbstdeklarationen der Gesundheitsdienstleister (Apotheken, Ärzte, Chiropraktoren, usw.) zu Vergünstigungen nur der erste Schritt gewesen wären. „Ein weiterer Schritt wäre gewesen, dass bei den Leistungserbringern, welche die Angaben nicht offengelegt hätten, detaillierte Überprüfungen vorgenommen werden.“ Auch Stichproben hätten gezogen werden können. „Die Kompetenz dazu liegt aber wie gesagt nicht bei uns, das wurde seinerzeit vertieft abgeklärt“, schliesst Risch.
