Neues Infoblatt hilft bei Gehaltsabrechnung

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Das Abrechnen – beispielsweise für Reinigungskräfte – soll vereinfacht werden. (Bild: GAETAN BALLY)

Pflichtprogramm für Arbeitgeber

In Liechtenstein müssen alle Arbeitgeber ordentlich Sozialversicherungsbeiträge wie AHV-IV-FAK, ALV und Co. abdrücken und die Lohnsteuer korrekt managen. Dazu kommen eventuell noch Versicherungen gegen Nicht- und Betriebsunfälle, die Hälfte der Krankenkassenprämie und eine Kranken­taggeld­versicherung.

Voraussetzungen und Aufwand

Die Spielregeln sind vielfältig: AHV-Beiträge nur bis 65 Jahre, die Unfallversicherung erst ab acht Stunden Arbeit pro Woche, und Pensionskasse ab einem Jahresgehalt von 14’700 Franken. Ein echter Bürokratie-Dschungel, der für viel Aufwand sorgt, besonders beim Anstellen von Teilzeitkräften wie Reinigungs- oder Gartenhilfen.

Hilfestellung vom Ministerium

Das Ministerium für Gesellschaft und Kultur hat zusammen mit anderen Stellen ein Merkblatt für die Abrechnung bei Teilzeitjobs gebastelt. Die 2025-Edition ist online auf der Ministeriums-Website verfügbar und wird regelmäßig upgedatet. Zusätzlich gibt’s ein Lohnabrechnungsmuster, um Arbeitgebern das Leben zu erleichtern. (ikr)

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