Pflichtprogramm für Arbeitgeber
In Liechtenstein müssen alle Arbeitgeber ordentlich Sozialversicherungsbeiträge wie AHV-IV-FAK, ALV und Co. abdrücken und die Lohnsteuer korrekt managen. Dazu kommen eventuell noch Versicherungen gegen Nicht- und Betriebsunfälle, die Hälfte der Krankenkassenprämie und eine Krankentaggeldversicherung.
Voraussetzungen und Aufwand
Die Spielregeln sind vielfältig: AHV-Beiträge nur bis 65 Jahre, die Unfallversicherung erst ab acht Stunden Arbeit pro Woche, und Pensionskasse ab einem Jahresgehalt von 14’700 Franken. Ein echter Bürokratie-Dschungel, der für viel Aufwand sorgt, besonders beim Anstellen von Teilzeitkräften wie Reinigungs- oder Gartenhilfen.
Hilfestellung vom Ministerium
Das Ministerium für Gesellschaft und Kultur hat zusammen mit anderen Stellen ein Merkblatt für die Abrechnung bei Teilzeitjobs gebastelt. Die 2025-Edition ist online auf der Ministeriums-Website verfügbar und wird regelmäßig upgedatet. Zusätzlich gibt’s ein Lohnabrechnungsmuster, um Arbeitgebern das Leben zu erleichtern. (ikr)