Beschwerde gegen Bauprojekt
Die Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz (LGU) hat letzte Woche Einspruch gegen die Zonenplanänderung für ein geplantes Loipenhaus in der schützenswerten Landschaft von Steg eingelegt. Ohne die erforderlichen Unterlagen gab das Amt für Umwelt dennoch grünes Licht, was die LGU jetzt anfechtet.
Anwohner mobilisieren sich
Neben der LGU haben auch der Steger Anwalt Hugo Sele und 24 Anwohner Mitte Januar Beschwerde eingereicht. Diese geht über den Landschaftsschutz hinaus und stellt das Projekt aus rechtlichen Perspektiven infrage, indem es als «unzulässig und gesetzeswidrig» bezeichnet wird.
Rechtliche Konflikte
Laut Beschwerdeführern sind der Beschluss des Triesenberger Gemeinderats zur Umzonierung und das Eingriffverfahren nicht rechtmässig. Bauordnung, Leitbild Steg, Baugesetz und Verordnungen widersprechen dem Vorhaben. Die geplanten Bauten gehören einem privaten Verein, was aus Sicht der Beschwerdeführer nicht in der öffentlichen Bauzone liegt.
Rechtsstreit verzögert Umsetzung
Die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten (VBK) muss über die Einsprüche entscheiden. Egal wie das Urteil ausfällt, der Rechtsstreit dürfte das Projekt weiter hinauszögern.