Zeitfenster für die Unterschriftensammlung
Also, die Regierung hat die DpL (Demokraten pro Liechtenstein) in die Spur geschickt. Die haben vom 13. Oktober bis 24. November Zeit, um für ihre Initiative „Direktwahl der Regierung“ 1500 Supporter zu finden. Aber heute wird da noch nix passieren. „Die Flyer und Unterschriftenliste sind noch im Druck und werden Ende nächster Woche an alle Haushalte gehen“, sagt DpL-Boss Thomas Rehak.
Kein Spaziergang dieses Mal
Die DpL will, dass die fünf Chefs der Regierung vom Volk gewählt werden. Ein Anliegen, das sie schon seit ihrer Gründung 2018 hat. Rehak sagt, das wird „kein Spaziergang“. Die Regierungsparteien VU und FBP und auch Erbprinz Alois sind gegen die Initiative. Alois hat im „Vaterland“-Interview zum Staatsfeiertag gesagt: „Unsere grosse politische Stabilität ist ein wichtiger Standortfaktor, der nicht leichtfertig aufgegeben werden sollte. Wenn ich mir in anderen Staaten die zersplitterten Parteilandschaften mit ständig wechselnden Regierungen anschaue, bin ich überzeugt, dass sich dieses Risiko nicht lohnt“. Aber ob er sein Vetorecht nutzen würde, hat er offen gelassen.
Details zur Verfassungsinitiative
Die Initiative der DpL sieht eine Mischung aus Wahl und Ernennung der Regierung durchs Volk, den Landtag und den Landesfürsten vor. In einem ersten Schritt würde das Volk aus mehreren Kandidaten den Regierungschef und die vier Regierungsräte wählen. Die Gleichverteilung von Ober- und Unterland soll bleiben: Von den vier Regierungsräten würden je zwei auf den Wahlkreis Oberland und zwei auf den Wahlkreis Unterland entfallen. Der Regierungschef soll aber in ganz Liechtenstein gewählt werden.
Der Landtag hat das letzte Wort
Nach der Volkswahl müsste der Landtag dem gewählten Regierungsteam sein Vertrauen aussprechen und dieses dem Fürsten zur Ernennung vorschlagen. Der Fürst würde dann den Regierungschef und die Regierungsräte ernennen. Würde der Landtag einem der frisch gewählten Regierungsmitglieder das Vertrauen nicht aussprechen, würden sofort Neuwahlen des Landtags und der Regierung stattfinden. Aber der Landtag könnte weiterhin einzelnen Regierungsmitgliedern oder der Gesamtregierung das Vertrauen entziehen – ohne damit auch gleichzeitig den Landtag aufzulösen. (equ)
