Meinungsfreiheit hat klare Limits

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(Bild: Auch das Obergericht ist überzeugt: Der Hauptangeklagte hat das 64-jährige männliche Opfer wurde bei einem Spaziergang auf dem Weg unterhalb des Rheindamms mit einem Messer getötet.)

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Obergericht bestätigt das Ersturteil: Ein Rentner wird wegen zwei Facebook-Posts verurteilt. Ein Pic koppelte Rihanna mit einem Satz, der Kommunisten das Menschsein absprach; ein weiteres zeigte eine Skelettfigur mit Regenbogenfahne und der Caption «Adding the brown stripe».

Positionen

Die Staatsanwaltschaft betonte: «Humor darf nicht als Vorwand dienen, um Hass, Vorurteile oder Herabsetzungen zu verbreiten». Die Verteidigung beantragte Freispruch oder Milderung: «Mein Mandant hatte zu keiner Zeit die Absicht, Personen oder Gruppen zu diskriminieren. Sein Ziel war es, sich kritisch und auch provokativ zu äussern – stets im Rahmen, den der öffentliche Frieden zulässt.» Der Beschuldigte erklärte: «Ich vertrete ein liberteres Gedankengut und bin fest davon überzeugt, dass jeder Mensch so leben soll, wie er es für richtig hält.»

Urteil

Der Senat verneinte Satire-Schutz: «Jeder kann sich an einer Flagge stören – aber nicht mit derartigen Darstellungen.» Die Grenze sei überschritten, auch bei Motiven «in denen sich jemand mit einer Flagge den Hintern abwischt». Sanktion bleibt: 70 Tagessätze à 140 Franken (insgesamt 9800 Franken), bedingt auf zwei Jahre, plus 500 Franken Kosten; Option bleibt die Individualbeschwerde.

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