Strassengesetz: Ordnung im Strassenchaos
Liechtenstein plant ein brandneues Strassengesetz, um endlich Klarheit im Strassenbau zu schaffen. Rechtssicherheit für Private und Behörden steht im Mittelpunkt. Ein Bewilligungsverfahren soll für grössere Landstrassenprojekte eingeführt werden, während Gemeindestrassen unberührt bleiben. Die Regierung, als Bewilligungsbehörde, will so Regelungslücken und Abgrenzungsfragen klären. Der Generalsekretär Maximilian Rüdisser betonte, dass bestehende Strassen ohne Bewilligungsverfahren erweitert werden können.
Enteignungen: Der heikle Punkt
Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter ist sich bewusst, dass das Thema Enteignungen nicht nur auf Begeisterung stossen wird. Trotzdem ist sie überzeugt, dass eine politische Entscheidung notwendig sei. Zukünftig sollen Enteignungsentscheide bei der Exekutive liegen, was laut Vernehmlassungsbericht auch in anderen europäischen Ländern gängig ist. Eine Enteignungskommission soll prüfen, ob ein öffentliches Interesse besteht und die Enteignung verhältnismässig ist.
Landstrassen vs. Gemeindestrassen
Die Definition von Landstrassen bleibt vage, um Abgrenzungsfragen zu vermeiden. Der Landtag soll diese Strassen klassifizieren und den Landstrassenplan festlegen, der auch Nebenanlagen wie Radwege und Busspuren umfasst. Eigentrassierte Radwege und reine Fuss- und Wanderwege fallen nicht unter das neue Gesetz.