Life-Style durch Break-ins finanziert

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Illegal in Europa und ein Leben auf der dunklen Seite

Checkt das mal: Ein 29-jähriger Algerier, der seit etwa 15 Jahren illegal in Europa ist, hat seinen Lebensunterhalt hauptsächlich durch Diebstähle und Einbrüche gesichert. Der Dude hat schon neun Monate im österreichischen Vorarlberg hinter Gittern verbracht und wurde auch in den Niederlanden für diverse Diebstähle und Einbrüche zu einem Jahr Knast verurteilt, das er noch absitzen muss.


In den letzten sieben Monaten war der 29-Jährige in Liechtenstein in U-Haft. Zusammen mit einem Kumpel hat er in ein Haus eingebrochen und eine Uhr gestohlen. Im Dezember wurde er für gewerbsmäßigen Diebstahl durch Einbruch zu 21 Monaten Knast verurteilt, wobei 14 Monate auf Bewährung waren. Aber der Algerier hat Berufung eingelegt. Er gibt die Straftaten zu, behauptet aber, sie seien nicht gewerbsmäßig. Das Obergericht hat das Urteil aufgehoben und den Ball zurück an das Erstgericht gespielt.


„Ich war homeless und hatte kein Cash“

Der Angeklagte bestätigte erneut, im September 2023 zusammen mit einem Mittäter in ein Haus eingebrochen zu sein, um dort zu übernachten. „Ich war total wasted. Ich wollte nichts klauen“, behauptete er. Aber er ist mit einer Uhr am Arm abgehauen, als die Inhaber ihn überraschten. „Dass ich die Uhr genommen habe, war total spontan“, erklärte der Angeklagte und betonte, dass er nicht vorhatte, sich durch Diebstahl eine stetige Einnahmequelle zu verschaffen. „Ich war homeless und hatte kein Cash. Ich habe geklaut, um Essen und Klamotten zu kaufen.“


Noch mehr Diebesgut

Obwohl der 29-Jährige zugab, in Österreich, den Niederlanden und auch in der Schweiz Diebstähle und Einbrüche begangen zu haben, wollte er sich nicht weiter zu den Straftaten äußern. Es gibt aber noch mehr Details: In den Niederlanden hatte er zum Beispiel Smartphones aus einem Shop geklaut und Privatleuten Geldbörsen oder Schmuck gestohlen. In der Schweiz hat er aus Autos geklaut und ist in eine Pizzeria, einen Friseursalon und ein Einkaufszentrum eingebrochen.


„Keine doubts und genug Indizien“

Die Staatsanwältin sah ein klares Muster, dass der Angeklagte immer mit der Absicht gehandelt hat, in der Zukunft weitere Diebstähle und Einbrüche zu begehen. „Er hat gewerbsmäßig gehandelt und sich seinen Lebensunterhalt damit finanziert“, betonte sie. Die Verteidigung hingegen sah das anders und betonte, dass das Urteil des ersten Rechtsgangs überhöht war: „Es liegt keine Gewerbsmäßigkeit vor und mein Mandant ist wegen Hausfriedensbruch und Diebstahl und nicht wegen gewerbsmäßigem Diebstahl durch Einbruch zu bestrafen“, so der Verteidiger. Das Kriminalgericht hat den Angeklagten schließlich erneut wegen gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch schuldig gesprochen und eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten verhängt, die vollständig unbedingt ausgesprochen wurde. „Die Voraussetzungen für eine teilbedingte Strafnachsicht sind nicht gegeben. Es gibt keine doubts und genug Indizien, dass er gewerbsmäßig gehandelt hat und sich bereichern wollte“, sagte der Vorsitzende. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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