Liechtensteinische Exporteure sollen jetzt diesen Gameplan fahren

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(Bild: Exporteure können «Liechtenstein» als Herkunftsland auf der Rechnung deklarieren – sofern sie die Kriterien als Ursprungsland erfüllen. Eine Garantie auf den niedrigeren Zoll gibt es nicht.)

Tarif-Split mit Twist

Seit 7. August gilt ein Tarif-Split: USA belasten Schweizer Goods mit 39%, Liechtenstein-Exporte mit 15%. Trotz Zollunion: ein Ursprungsgebiet, CH-Recht gilt; Liechtenstein ohne Zollbehörde, ein offizielles Ursprungszeugnis nur für «Liechtenstein» ist nicht möglich.

US-Playbook statt Zollunion

Die USA wenden ihr eigenes Playbook an: relevant sind die nicht-präferenziellen Ursprungsregeln (NPU) und das Ursprungsland, nicht das Abgangsland; teils strenger als die Zollunion. «Die USA unterscheiden bei der Anwendung des nach US-amerikanischem Recht gültigen NPU offensichtlich zwischen den beiden Ländern Schweiz und Liechtenstein», schreibt das Amt für Volkswirtschaft (AVW) in einem Leitfaden. «Die USA unterscheiden offensichtlich zwischen den beiden Ländern Schweiz und Liechtenstein.»

To-do für Exporte: Compliance First

Liechtensteiner Exporteure können «Liechtenstein» als Origin auf der Rechnung droppen, sofern US-Kriterien passen; teils hilft die Industrie- und Handelskammer mit einem explanatory certificate. AVW empfiehlt engen Schulterschluss mit dem US-Importeur für korrekte Deklaration. Ausfuhr folgt CH-Recht, Einfuhr US-Bestimmungen; Beurteilungen unabhängig, Mismatch möglich. «Dies führt nicht zwingend dazu, dass beim Import in die USA auch der länderspezifische Zollsatz für Liechtenstein gewährt wird, da hierfür ausschliesslich die Ursprungsbeurteilung nach den US-NPU massgebend ist.» Bei Umgehung drohen 40% Zoll plus fines.

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