Liechtensteiner Oma muss in den Knast, krass!

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Rentnerin auf krummer Tour

Yo, peeps, da war diese Rentnerin, ne, die hat sich sus im Hotel den 5-Sterne-Lifestyle gegönnt, ohne dafür die Miete zu zahlen. Und nicht nur das, sie hat auch Handys verkauft, die es gar nicht gab. Wyld, oder? Aber das ist nicht alles, sie hat auch noch rechtswidrig in der Schweiz gewohnt.

Die Justiz ist dran

Der case der Liechtensteinerin hat schon vor zwei Jahren für Furore gesorgt. Sie wurde vom Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verknackt und für sieben Monate in den Knast geschickt. Aber sie war zu keinem der vier Termine erschienen, deswegen wurde das Urteil in ihrer Abwesenheit gefällt.

Versuchter Widerspruch

Nach ihrer Verurteilung wurde sie wach und versuchte, gegen das Urteil in St. Gallen vorzugehen. Aber das hat nicht hingehauen, das Kantonsgericht hat das Urteil bestätigt. Sie hat es dann noch beim Bundesgericht probiert, aber auch da ist sie auf Granit gestoßen.

Die Argumente der Rentnerin

Die Rentnerin hat zugegeben, Zechen geprellt zu haben, aber sie meinte, bei den Handys, die sie verkauft hat, hätte es an Arglist gefehlt. Sie meinte, die Leute hätten erkennen können, dass die Sache faul war. Aber das Bundesgericht hat das anders gesehen.

Fallanalyse des Bundesgerichts

Das Bundesgericht meinte, sie hätte mit den Käufern arglistig kommuniziert. Sie wusste, dass ihre Handys „Fake“ waren, hat aber alles getan, um seriös zu wirken. Außerdem hat sie nie eines der Handys besessen und hat immer gewusst, dass sie ihre Verträge nie erfüllen kann.

Forderung nach milderer Strafe

Die Rentnerin, die nur mit einem Rollator laufen kann, wollte statt Gefängnis eine Geld- oder Bewährungsstrafe. Aber sie konnte nicht erklären, wie eine mildere Strafe sie davon abhalten könnte, weitere Straftaten zu begehen.

Entscheidung des Bundesgerichts

Das Bundesgericht hat festgestellt, dass sie einfach nicht aus ihren Fehlern lernt. Sie hat immer wieder Straftaten begangen und alle bisherigen Strafen waren wirkungslos. Deswegen wurde sie zu Gefängnis verurteilt. Sie ist nur knapp einer Ausweisung aus der Schweiz entkommen, weil ihre Taten nicht zu den sogenannten Katalogdelikten gehören.

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