Verbot von Rotschimmelreis
In der Schweiz und Liechtenstein ist die Vermarktung von Präparaten mit Monascus purpureus, aka Rotschimmelreis, verboten. Das Schweizerische Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BLV) warnt explizit vor diesem Stoff. Rotschimmelreis entsteht durch die Fermentation von Reis mit Schimmelpilzstämmen und enthält neben roten Farbstoffen auch pharmakologisch wirksame Substanzen. In der EU ist der Stoff nicht generell verboten, wird aber unterschiedlich eingestuft. In der Schweiz steht er wegen „erheblicher Sicherheitsbedenken“ auf der Liste unerlaubter Stoffe. Arzneimittel mit Monacolin K, einem Wirkstoff des Rotschimmelreises, sind ebenfalls nicht zugelassen, da sie die Skelettmuskulatur schädigen können.
Strafanzeige und Hausdurchsuchung
Im November 2022 erstattete das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen in Liechtenstein Strafanzeige gegen ein Lebensmittelunternehmen wegen unerlaubter Vermarktung von Rotschimmelpilzprodukten. Es kam zu Hausdurchsuchungen, um verfahrensrelevante Daten und verbotene Nahrungsergänzungsmittel zu sichern. Die Landespolizei wertet derzeit die Ergebnisse aus.
Urteil des Verwaltungsgerichtshofes
Im April 2024 bestätigte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Liechtenstein ein Urteil gegen das Unternehmen. Dieses hatte gegen eine Verfügung des ALKVW Beschwerde eingereicht, da es seine Produkte in Deutschland als „nicht verkehrsfähig“ anbot und Meldepflichten missachtete. Der VGH entschied, dass der Sitz des Unternehmens in Liechtenstein ausreicht, um die Zuständigkeit der liechtensteinischen Behörden zu begründen. Die Verfügung des ALKVW ist somit rechtskräftig.