Case Overview: Valair vs. Mini-State-Airspace
Ein Liechtensteiner Heli-Unternehmen, die Valair AG, wollte 2022 ein Upgrade und zusätzlich mit Flugzeugen im gewerblichen Game mitspielen. Problem: Kein Airport im Land, massive Bürokratie-Vibes. ABI (heute Amt für Hochbau und Raumplanung) und Regierung schoben den Ball ans Schweizer BAZL und warnten: «Es würde auch aus Reputationsgründen mehr Gefahren als Chancen bergen, wenn wir solche ‹Offshore-Fluggesellschaften› hätten.»
Ämter-Pingpong und Law-Update
Der Verwaltungsgerichtshof kippte 2023 die Regierungsentscheide und pushte die Zuständigkeit zum Amt für Volkswirtschaft. Dieses blockte erneut. Parallel dazu wurde das Luftfahrtgesetz geupdated: Bewilligungen nur, «sofern die beabsichtigten Tätigkeiten aufgrund der in Liechtenstein vorhandenen Infrastruktur auch tatsächlich möglich sind.»
Efta-Court drops the Verdict
Die VBK legte den Fall dem Efta-Gerichtshof vor. Der konterte klar: Die EWR-Kriterien sind fix, Extra-Bedingungen wie Infrastruktur gehen nicht. «Ein bilaterales Abkommen darf die Verpflichtung eines EWR-Staates zur Einhaltung des EWR-Rechts nicht einschränken.»
Next Steps: Chill-Mode bei der Regierung
Das Ministerium wartet auf den VBK-Finalentscheid: «Gemäss der langjährigen Praxis wird immer erst der Ausgang des nationalen Verfahrens abgewartet, bevor Auskünfte erteilt werden.»
