Landtag schliesst Test-Verweigerungs-Loop
Der Landtag ist am Freitag einstimmig auf die Revision des Strassenverkehrsgesetzes eingetreten. Damit soll ein bisheriger Straf-Loop geschlossen werden: Wer Alkohol- oder Drogentests verweigert, soll den Führerausweis künftig mindestens sechs statt bisher drei Monate abgeben.
Mehr Kompetenzen bei Polizei, Daten via EU
Die Vorlage bündelt zudem Strafkompetenzen von Gemeindevorstehern bei der Landespolizei und regelt den Halterdatenaustausch mit EU-Staaten über Eucaris gesetzlich.
Details noch im Klärungsmodus
Thomas Vogt (VU) verlangte klare Regeln dazu, wann eine Testverweigerung vorsätzlich ist und ob medizinische oder religiöse Gründe bei Blutproben gelten. Thomas Rehak (DpL) forderte, dass Sanktionen strikt nur Lenker treffen.
Christoph Wenaweser (VU) hinterfragte EU-Datenabfragen bei kleineren Delikten wie fehlendem Gurt oder Helm. Zudem soll geklärt werden, ob verschriebene Medikamente unter den Drogenbegriff fallen. Regierungsrat Daniel Oehry kündigte Antworten für die zweite Lesung an.
