Krankenkasse zahlt keine Massagen mehr

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Bei der Diskussion um eine Streichung aus dem OKP-Katalog geht es nicht um Wellness-Massagen

Krankenversicherungs-Update: Neue Regeln ab 2025

Die Regierung hat beschlossen, ab 1. Mai 2025 die Krankenversicherungsverordnung zu ändern. Einige Leistungen werden erweitert, während medizinische Massagen, außer Lymphdrainage, aus der Obligatorischen Krankenpflege (OKP) gestrichen werden. Aktuelle Masseure mit OKP-Zulassung dürfen noch fünf Jahre abrechnen.

Sparmaßnahmen im Fokus

Die Streichung medizinischer Massagen ist Teil von Sparmaßnahmen, um Gesundheitskosten zu senken. Diese Dienste sind in der Schweiz ebenfalls nicht OKP-abrechenbar. Der Verband der diplomierten Masseure des Fürstentums Liechtenstein (VDMFL) warnte im September 2024, dass diese Maßnahme ihr Ziel verfehlen könnte. Passivtherapien würden schwerwiegende Beschwerden verhindern und damit kostspielige Behandlungen reduzieren.

Existenzangst bei Masseuren

Die Entscheidung folgt dem Antrag der Leistungskommission, trotz des Einspruchs des VDMFL, der betont, dass es sich um medizinische, nicht um Wellness-Massagen handelt. Masseure fürchten um ihre Existenz, da ab Mai 2030 viele Therapien nur über Zusatzversicherungen abgerechnet werden können, die nicht für alle erschwinglich sind. Die Branche könnte schrumpfen, da Nachwuchs fehlt und die Diplomausbildung weniger attraktiv wird.

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