Die Story eines Wylden Betrugs
Also, es geht um diese 58-jährige Lady, die von 2019 bis 2022 ganz schön was abgezogen hat. Sie hat in einem Hotel gechillt und dann die Rechnung einfach nicht bezahlt. Dann hat sie drei Haushaltshilfen und einen Taxifahrer, die für sie gearbeitet haben, nicht bezahlt. Als ob das nicht schon cringe genug ist, hat sie dann auch noch eine Waschmaschine, die ein Handwerksbetrieb bei ihr angeschlossen hat, verkauft, ohne die Maschine dem Käufer zu geben. Insgesamt hat sie damit 7350 Franken abgezogen.
Das Urteil: 15 Monate Haft
Im August hat das Landgericht sie deshalb zu 15 Monaten Haft verurteilt. Aber guess what? Sie war nicht mal da. Ihre Verteidigung hat Berufung eingelegt, aber das hat nix gebracht. Das Urteil wurde bestätigt.
„Nicht unzurechnungsfähig – Konsequenzen absehbar“
Die Verteidigung wollte, dass sie wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen wird und die Anklage von gewerbsmäßigem auf gewöhnlichen Betrug abgeändert wird. Sie sei unter dem Einfluss von Psychopharmaka gewesen. Die Staatsanwaltschaft war da aber anderer Meinung. Sie hat daran erinnert, dass die Frau schon mehrmals Ärger hatte. Sie ist in Liechtenstein sechsfach vorbestraft und hat auch in der Schweiz und Österreich Vorstrafen. Das Urteil des Landgerichtes stützt sich auf ein psychiatrisches Gutachten.
Die medizinische Einschätzung
Der Psychiater hat festgestellt, dass sie zum Tatzeitpunkt nicht unzurechnungsfähig war. Sie hat eine kombinierte Persönlichkeitsstörung und leidet an Medikamentensucht, Angststörungen und einer posttraumatischen Belastungsstörung. Aber sie war sich der Konsequenzen ihres Handelns bewusst. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie wieder auffällt, wurde auf „fast 100 Prozent“ geschätzt.
„Das waren keine Kavaliersdelikte“
Für das Gericht war klar, dass sie verurteilt werden muss. Sie wurde zu 15 Monaten Haft verurteilt. Ihre verminderte Zurechnungsfähigkeit wurde als mildernd bewertet, aber die vielen Vorstrafen haben das Gericht nicht beeindruckt. Aus Präventionsgründen konnte die Haftstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch das Obergericht hat das bestätigt. Die Verteidigung hat auf eine Verfassungswidrigkeit hingewiesen, aber das hat das Gericht nicht überzeugt. Liechtenstein hat die geltende Rechtslage beibehalten und das ist legit.
Aus Präventionsgründen konnte die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. „Das wäre ein falsches Signal. Solche Taten sind keine Kavaliersdelikte“, sagte das Gericht. Die 58-Jährige hat über einen Zeitraum von drei Jahren sieben Menschen um insgesamt 7350 Franken betrogen. „Von einem gewöhnlichen Betrug kann da keine Rede mehr sein“, schloss das Gericht.