Justizreform: Regierung rudert bei wichtigem Punkt zurück

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Das Obergericht soll als eigene Einheit bestehen bleiben. (Bild: Nils Vollmar)

Justizreform Update:

Die Regierung hatte ’nen Plan, um aus drei Rechtsmittelinstanzen nur noch zwei zu machen. Das hätte bedeutet, dass das Landgericht nur noch an eine höherer Instanz weiterziehen kann. Obergericht und Verwaltungsgerichtshof wären zu einem Obersten Gerichtshof fusioniert worden.

Gegenwind von der Rechtsanwaltskammer:

Die Rechtsanwaltskammer war mega dagegen, weil sie befürchtete, dass die Reform das Justizwesen und den Standort Liechtenstein „nachhaltig schädigen“ würde. Auch der Landtag fand die Reduzierung der Instanzen kritisch.

Planänderung:

Der Gegenwind hat gefruchtet: Der Zwei-Instanzen-Plan wird gedroppt. Das Justizministerium hat am Mittwoch bekanntgegeben, dass das Obergericht als eigenständiges Gericht bestehen bleibt. Der Verwaltungsgerichtshof wird allerdings Teil des Obersten Gerichtshofs.

Rechtsanwaltskammer zufrieden:

Die Rechtsanwaltskammer ist happy mit dem neuen Kurs. „Auch wenn die Regierung unseren Vorschlägen nicht in allen Punkten gefolgt ist, stellt die nun vorgelegte Version einen guten Kompromiss dar“, heißt es in einer Mitteilung.

Professionalisierung und Flexibilität:

Die Reform soll das Justizwesen professioneller und flexibler machen. Zwei vollamtliche Richterstellen werden beim Obersten Gerichtshof geschaffen. Außerdem wird ein „Richterpool“ eingeführt, um flexibel auf unterschiedliche Auslastungen in den Rechtsgebieten reagieren zu können.

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