Die Leaders der Gemeinde Balzers haben das Volk eingeladen – sie wollen die verschiedenen Leitungsrouten am 8. Januar vorstellen und die Meinungen der direkt Betroffenen, also der Anwohner, einholen. Die Grundeigentümer, um die es in der Enteignungsfrage geht, werden aber nicht befragt. Der Boss, Karl Malin, sagt, dass sie zuerst herausfinden wollen, wie wichtig die Gesundheitsfrage noch ist und wie dringend die Verlegung für die Anwohner ist. Sie können nicht einfach über deren Köpfe hinweg entscheiden. Die Frage nach den Durchleitungsrechten soll getrennt davon behandelt werden.
Grundeigentümer sind nicht involviert
Die Meinung der Grundeigentümer wird nicht in die Stellungnahme der Regierung einfließen. Es ist auch unklar, wer die Grundeigentümer je nach Variante sein würden. Malin sagt: „Bei der jetzigen Freileitung sind etwa 70 Grundeigentümer betroffen – bei anderen Varianten wären es viel mehr“.
Die Gemeinde will Klarheit schaffen
Für Balzers ist es wichtig, der Regierung zu zeigen, wo die „Schmerzgrenze“ der Anwohner liegt. Sie wollen ein klares Stimmungsbild abgeben. Dann liegt der Ball wieder beim Land. Es kann nicht sein, dass die Verantwortung für alle Grundeigentümer auch der Gemeinde zugespielt wird, die ja selbst nur als Grundstücksbesitzer involviert ist. Es ist praktisch unmöglich, mit allen Grundeigentümern eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Entscheidung liegt beim Landtag
Die Regierung bestätigt, dass sie um eine Stellungnahme zur Haltung des Gemeinderats und der Betroffenen gebeten wurde. „Dies soll in den Bericht der Regierung an den Landtag einfließen“, sagt die Regierung. Erst wenn klar ist, welche Lösung zur Verlegung der Leitung umgesetzt wird, ist auch klar, wer die betroffenen Grundeigentümer sind. Die Frage, was mit den Grundeigentümern bzw. den Böden geschieht, die von der aktuellen Freileitung betroffen sind, muss vom Landtag beantwortet werden. „Die Entscheidung über den weiteren Verlauf des unterbrochenen Enteignungsverfahrens liegt in der Kompetenz des Landtags“, bestätigt die Regierung.
Was wir über die Varianten wissen
Die Regierung wird dem Landtag „zeitnah“ einen Bericht über die untersuchten Varianten und die Haltung der Betroffenen dazu vorlegen. Die Stellungnahme der Gemeinde zur Haltung der Betroffenen ist ein wichtiger Teil dieses Berichts. Zu den geprüften Varianten sagt die Regierung nur: Sie haben sowohl lokale Verlegungsvarianten auf Liechtensteiner Hoheitsgebiet als auch grenzüberschreitende Leitungsführungen geprüft. „Eine lokale Verlegung, z.B. durch eine Erdverkabelung, könnte wesentlich schneller umgesetzt werden als eine Variante, die beide Staatsgebiete betrifft und daher komplexer und langwieriger ist“, sagen sie.
