Gericht gibt dem angeklagten Schueler die «allerletzte Chance» via Bewaehrung

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(Bild: Der Angeklagte hätte den Balzner Jahrmarkt im Juni 2024 besser ausgelassen: Er zettelte eine Schlägerei an und landete vor Gericht.)

Tatnacht: Jahrmarkt-Drama

Beim Balzner Jahrmarkt (Juni 2024) eskalierte ein Fight: Ein Schüler attackierte zwei Männer, boxte einen K.o., der mit leichter Gehirnerschütterung und Platzwunde am Auge ins Spital musste. Den anderen warf er zu Boden und trat nach; Resultat: Ohrquetschung und geprellte Rippen.

Erster Court-Run: Freispruch, dann Rewind

Im Dezember 2024 sprach das Gericht den Schüler und seinen mitangeklagten Bruder mangels klarer Beweise frei; der Bruder hatte ein wasserdichtes Alibi. Die Staatsanwaltschaft ging in Berufung, das Obergericht hob das Urteil auf und schickte den Case zurück.

Zweiter Run: Guilty und Probation

Im zweiten Verfahren (Dienstag) erfolgte die Verurteilung wegen Körperverletzung: 1 Monat Freiheitsstrafe, bedingt auf 2 Jahre; Verfahrenskosten von 500 Franken uneinbringlich. Trotz Vorstrafe (versuchte Körperverletzung, versuchter Widerstand) und Bewährungsbruch kein Widerruf; die frühere Probezeit wurde auf 3 Jahre verlängert, die 2000 Franken bleiben erspart.

Cash und Konsequenzen: Schadenersatz und letzte Warning

An die Opfer fliessen 4200 Franken plus 5% Zins. Der Richter: „Sie sind auf gutem Weg mit der Bewährungshilfe“; der Bewährungshelfer begleitet weiter. Urteil noch nicht rechtskräftig. Schon zu Beginn verwies der Richter darauf, dass Geständnis und Entschuldigung strafmildernd wirken könnten. Zudem die Ansage: „Es ist Ihre allerletzte Chance.“

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