Gericht bestaetigt Urteil wegen NS-Propaganda

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(Bild: Das Obergericht bestätigte das Urteil des Kriminalgerichts. Allerdings kann jetzt noch Revision dagegen eingelegt werden.)

Case Overview

In Liechtenstein sind diskriminierende Objekte only allowed, wenn sie klar in Kunst, Wissenschaft, Media oder Education-Kontext genutzt werden. Alles andere ist laut Gesetz hard banned. Ein 55-Jähriger kassierte dafür ein Urteil vom Kriminalgericht: 21 Monate Freiheitsstrafe wegen mehreren Delikten, darunter Diskriminierung. 14 Monate davon wurden bedingt auf drei Jahre Probezeit ausgesetzt, nach Anrechnung der U-Haft ist er wieder draussen. Gegen den Punkt «Propaganda» legte er Berufung ein – ohne Erfolg vor dem Obergericht.

NS-Stuff im Shop

Bei einer Haus- und Shop-Razzia, ursprünglich wegen Kokain-Deals (Eigenkonsum plus Weitergabe von rund 26 Gramm), fand die Polizei Waffen-Material und Ware, «welche die nationalsozialistische Zeit verharmlosen oder gar verherrlichen». Laut Staatsanwaltschaft trage der Mann damit diese Ideologie mit und betreibe Propaganda. «Liechtenstein möchte keine Drehscheibe für solche Verkaufsgegenstände werden. Und möchte keinen Briefkasten schaffen, wo man Bestellungen für solche Dinge aufgeben kann», stellte der Staatsanwalt klar.

Court Decision

Der 55-Jährige erklärte: «Sämtliche Exponate aus dem zweiten Weltkrieg stammen aus der Gegend und haben Soldaten gehört. Es handelt sich um Wehrmachtsexponate» und «Ich habe nie etwas mit rechtsradikalen Kreisen zu tun gehabt und bin mir keiner Schuld bewusst.» Das Obergericht blieb trotzdem strikt: Schon das Ausstellen oder Anpreisen solcher Objekte ist strafbar, unabhängig von Buyer-Intent. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Revision ist möglich.

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