Freie-Liste-Aktion für verfassungswidrig erklärt

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Regierungschef Daniel Risch: «Die Freie Liste hat uns eine Knacknuss serviert.» (Bild: Daniel Schwendener)

Streit um Kirchenspecial

Einige Abgeordnete wollten diskutieren, ob der Sonderstatus der katholischen Kirche aus der Verfassung gestrichen werden soll. Landtagspräsident Albert Frick stellte klar, dass es darum ging, ob die Initiative der Freien Liste (FL) verfassungskonform ist. Die FL möchte die Landeskirche abschaffen und staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften über Mandatssteuern finanzieren. Die Regierungspläne gehen der FL nicht weit genug; sie will eine klare Trennung von Kirche und Staat.

Verfassungscheck

Die Regierung äußerte Bedenken, dass die Initiative gegen Artikel 38 («Kirchengutsgarantie») verstößt. Regierungschef Daniel Risch erklärte, dass die Landeskirche bei einer Nicht-Einigung bis 2026 finanzielle Einbußen hätte, die durch die Verfassung garantiert sind. Es könnte dazu kommen, dass die bisherigen Leistungen des Staates und der Gemeinden an die Landeskirche wegfallen.

Konjunktiv-Debatte

Risch warnte, dass die Initiative verfassungswidrig sein könnte und die Kirche rechtlich dagegen vorgehen würde. Das Problem sei die kurze Frist bis zum Inkrafttreten des Gesetzes. Risch ergänzte: „Für mich ist nicht nachvollziehbar, weshalb die vorliegende Initiative einen unnötigen zeitlichen und finanziellen Druck ausübt.“

FL hält dagegen

FL-Abgeordnete betonten, dass ihre Initiative verfassungskonform sei. Patrick Risch erwähnte, dass der Staatsgerichtshof in der Vergangenheit den Landtag korrigiert habe. Die FL wäre bereit gewesen, das Datum des Inkrafttretens zu verschieben, betonte aber die Notwendigkeit der Reform: „In Liechtenstein gibt auch andere Religionen als die römisch-katholische Kirche.“

Knappes Nein

Letztlich entschied der Landtag mit knapper Mehrheit (13 Neinstimmen), dass die Initiative nicht verfassungskonform ist. Damit ist die Neuregelung des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften vorerst vom Tisch.

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