ESA gibt Go für Überwachung

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Das Gesetz von Medienministerin Sabine Monauni ist EWR-konform. (Bild: Michael Zanghellini)

Liechtensteins Medienförderung: Gamechanger oder Stolperstein?

Liechtenstein muss sich an das EU-Beihilferecht halten, um den Markt nicht zu verzerren. Daher ist jede staatliche Beihilfe bei der ESA zu melden. Das EWR-Abkommen verbietet grundsätzlich staatliche Beihilfen, lässt aber Ausnahmen für Umwelt, Regionalförderung und Innovation zu. Der Landtag hat das Medienförderungsgesetz angepasst, um den Journalismus zu boosten, was die ESA jetzt abgesegnet hat. Laut ESA ist das Gesetz eine erlaubte staatliche Beihilfe.

Neue Regeln: Mehr Qualität, mehr Cash

Die Gesetzesänderungen sollen die Qualität und Nachhaltigkeit der Medien stärken. Neu sind zwei Medienschaffende Pflicht, ein Redaktionsstatut und ein Ehrenkodex Voraussetzung für Förderungen. Auch die Förderbeträge steigen und es gibt bis zu 250.000 Franken Starthilfe für neue Medienunternehmen mit einem soliden Businessplan.

Kleine Medienunternehmen unter Druck

Nicht alle Medien freuen sich über die Änderungen. Der „Landesspiegel“, ein Ein-Mann-Betrieb, muss bis 2026 aufstocken, um weiter gefördert zu werden. Betreiber Gregor Meier hat ein Crowdfunding gestartet, um 20.000 Franken zu sammeln. Bisher sind 6.669 Franken zusammengekommen. Ob der „Landesspiegel“ 2026 noch existiert, bleibt offen.

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