Elektroautos besteuern? Die Regierung chillt erstmal

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Es soll weiter attraktiv bleiben

Steuergesetz-Update in Liechtenstein: Neue Regeln für Elektro- und Hybridautos

Lange Vernehmlassung: Vom 18. April 2023 bis 31. Juli 2023 wurde die Vorlage zur Änderung des Motorfahrzeugsteuergesetzes und des Energieeffizienzgesetzes in Liechtenstein diskutiert. Die Pläne: Wegfall der Steuerbefreiung für Hybrid- und Elektroautos. Stattdessen soll die Steuer nach Gewicht und Leistung der Fahrzeuge berechnet werden. Außerdem steht eine CO2-Abgabe bei der Erstzulassung eines Autos im Raum.

Feedback und Kontroversen

Die Aufhebung der Steuerbefreiung für Elektro- und Hybridautos kam gut an. Doch Kritik hagelte es bei der geplanten Steuerberechnung nach Gewicht und Leistung, vor allem für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Ebenfalls kritisiert: die CO2-Abgabe bei der Erstzulassung. Mehrere Stimmen schlugen eine kilometerabhängige Besteuerung vor.

Schweizer Einfluss und Zukunftspläne

Aktuell gibt’s eine fahrleistungsabhängige Steuer in Form der Mineralölsteuer, die auch in Liechtenstein gilt. Da diese mit mehr Elektroautos sinkt, prüft das Schweizer Bundesamt für Strassen (ASTRA) Alternativen. 2025 soll dazu eine Vernehmlassung in der Schweiz stattfinden. Liechtenstein ist im engen Austausch mit der Schweiz, um eine gemeinsame Lösung zu finden.

Elektroauto-Trend und Klimaziele

In einigen Ländern stagniert der Wechsel zu Elektroautos. Die bisherige Steuerbefreiung in Liechtenstein war ein Kaufanreiz. Eine neue Besteuerung könnte diesen Trend bremsen und die Klimaziele gefährden. Daher soll erst die Schweizer Entwicklung beobachtet und dann über Anpassungen in Liechtenstein entschieden werden.

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