Ein Schlag ballert mit krassen Folgen

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(Bild: Das Gericht wertete den Faustschlag als schwere Körperverletzung und verhängte am Dienstag eine Geldstrafe gegen den Angeklagten.)

Bar-Vibe eskaliert

In einer Bar in Schaan kippt ein Glas, Bier landet auf dem 38-Jährigen. Er fühlt sich provoziert, steht auf und landet einen gezielten Punch ins Gesicht seines Gegenübers. Resultat im Spital: Jochbeinbruch und fettes Hämatom am Auge. Später folgt ein Talk unter vier Augen, laut beiden Seiten im Frieden. Trotzdem läuft der Case strafrechtlich weiter.

Courtroom-Remix

Ein halbes Jahr später steht der in Kenia geborene Mann vor Gericht wegen schwerer Körperverletzung. Original-Zitat: «Mir ist klar, wie mir vorgeworfen wird, und es tut mir unendlich leid.» Er sei sonst nicht so, habe «bereits bei der Polizei die volle Verantwortung übernommen» und erklärt: «Ich kann mir bis heute nicht erklären, weshalb ich so reagiert habe. So bin ich eigentlich gar nicht.»

Law und Order-Mode

Der Verteidiger droppt «Kurzschlusshandlung», viel Alkohol, direkt bereut. Die Staatsanwältin kontert: «Ein Schlag ins Auge lässt sich nicht einfach entschuldigen.» Der Richter betont den «gezielten Schlag» auf ein «besonders empfindliches» Auge.

Sentence und Cash

Das Gericht bleibt am unteren Rand des Strafrahmens: 360 Tagessätze zu 65 Franken, davon 60 unbedingt (3900 Franken), 300 bedingt auf drei Jahre. Plus 4200 Franken Schmerzensgeld. Urteil noch nicht rechtskräftig.

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