Timeline
Im Nov 2023 verpasste ein Jagdaufseher einem Kind eine Ohrfeige; laut Staatsanwaltschaft Schwellung und Rötung. Verfahren: diversionell, Probezeit 1 Jahr. Folge: dreijähriger Waffen-Ban bis 23.11.2027; Pistole und Schalldämpfer gingen freiwillig an die Landespolizei.
Rechtslage und Ruling
Der Mann focht das als unverhältnismässig an; langjährige Tätigkeit, kein Vorsatz. Regierung und VGH hielten dagegen: Am 17.07.2025 bestätigte der VGH das Verbot. Zitat: «Vielmehr ist entscheidend, ob die strafbare Handlung eine solche Gesinnung bekundet»; bei Körperverletzung erfüllt, Intent egal. Ohne Unterstellung einer gewalttätigen Gesinnung. Keine Verhältnismässigkeitsprüfung, kein Schuldbekenntnis nötig; Unschuldsvermutung bleibt.
Aftermath
Unkenntnis-Claim abgelehnt; Waffengesetz ist Prüfungsstoff. Zitat: «Damit muss dem Beschwerdeführer auch bekannt sein, dass eine diversionelle Erledigung eines Strafverfahrens ein Waffenverbot nach sich ziehen kann». Späte Attacke auf die Diversion scheiterte: Anerkenntnis der Ohrfeige mit Folgen liegt vor; Belehrung über Waffenrechtsfolgen ist nicht Pflicht. Fazit: Ban läuft weiter, noch ca. zwei Jahre.
