Ein Jäger verpasste einem Kind eine Schelle und musste alle seine Waffen abgeben

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(Bild: Die Aufhebung des Jagdverbots wird sowohl von der Jagdgemeinschaft des Reviers Mauren als auch von der Gemeinde Mauren sowie von der Bürgergenossenschaft Mauren unterstützt.)

Timeline

Im Nov 2023 verpasste ein Jagdaufseher einem Kind eine Ohrfeige; laut Staatsanwaltschaft Schwellung und Rötung. Verfahren: diversionell, Probezeit 1 Jahr. Folge: dreijähriger Waffen-Ban bis 23.11.2027; Pistole und Schalldämpfer gingen freiwillig an die Landespolizei.

Rechtslage und Ruling

Der Mann focht das als unverhältnismässig an; langjährige Tätigkeit, kein Vorsatz. Regierung und VGH hielten dagegen: Am 17.07.2025 bestätigte der VGH das Verbot. Zitat: «Vielmehr ist entscheidend, ob die strafbare Handlung eine solche Gesinnung bekundet»; bei Körperverletzung erfüllt, Intent egal. Ohne Unterstellung einer gewalttätigen Gesinnung. Keine Verhältnismässigkeitsprüfung, kein Schuldbekenntnis nötig; Unschuldsvermutung bleibt.

Aftermath

Unkenntnis-Claim abgelehnt; Waffengesetz ist Prüfungsstoff. Zitat: «Damit muss dem Beschwerdeführer auch bekannt sein, dass eine diversionelle Erledigung eines Strafverfahrens ein Waffenverbot nach sich ziehen kann». Späte Attacke auf die Diversion scheiterte: Anerkenntnis der Ohrfeige mit Folgen liegt vor; Belehrung über Waffenrechtsfolgen ist nicht Pflicht. Fazit: Ban läuft weiter, noch ca. zwei Jahre.

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